Parlament: TOP im Nationalrat am 22. Mai 2025

Parlament: TOP im Nationalrat am 22. Mai 2025
Gebührenerhöhung für Reisepass und Co, höhere Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen, Wahl der Volksanwält:innen
Vergangene Woche hat die Regierung dem Nationalrat das Doppelbudget 2025/26 samt budgetbegleitender Gesetze vorgelegt. EinTeil dieser Begleitmaßnahmen soll bereits diese Woche beschlossen werden. Bei der Nationalratssitzung am 22. Mai werden die Abgeordneten unter anderem über Gebührenerhöhungen für Reisepässe, Führerscheine und andere Dokumente sowie über die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 % beraten. Auch Stiftungen sollen stärker als bisher zur Kasse gebeten werden. Im Gegenzug ist eine Anhebung der maximalen Negativsteuer für Pensionist:innen auf 710 Ꞓ und ein vorübergehendes Einfrieren der Rezeptgebühr geplant. Die kostenlosen COVID-19-Impfungen bei niedergelassenen Ärzt:innen werden voraussichtlich um zwei Jahre – bis Ende März 2027 – verlängert.
Darüber hinaus werden sich die Abgeordneten in der Sitzung mit dem Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2024 befassen und die neuen Volksanwält:innen für die nächste sechsjährige Funktionsperiode ab Juli 2025 wählen.
AKTUELLE STUNDE
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde zum Thema Integration. „Wer bei uns bleiben will, muss ein Teil unserer Gesellschaft werden: Fokus auf Deutscherwerb, Arbeit und den konsequenten Schutz unserer Werte“ lautet der von der ÖVP gewählte Titel im Wortlaut.
TÄTIGKEITSBERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT FÜR 2024
An der Spitze der Tagesordnung steht der Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2024. Fast 24.000 Beschwerden gingen demnach im vergangenen Jahr bei der Volksanwaltschaft ein, was einem leichten Plus gegenüber 2023 entspricht. 16.458 davon betrafen die öffentliche Verwaltung und fielen damit in die Zuständigkeit der drei Volksanwält:innen. Von den knapp 11.000 eingeleiteten Prüfverfahren bezogen sich 7.386 auf die Bundesverwaltung, der Rest auf Länder und Gemeiden. Dazu kommen 77 amtswegige Prüfverfahren wegen eines von der Volksanwaltschaft selbst vermuteten Missstands. Bei den abgeschlossenen 12.109 Prüfungen stellte die Volksanwaltschaft in knapp einem Fünftel der Fälle (19,6 %) – konkret 2.368 – ein Fehlverhalten der Behörde fest.
Als Hauptursache für die Missstände sehen die drei Volksanwält:innen Bernhard Achitz, Gabriela Schwarz und Elisabeth Schwetz nach wie vor Ressourcenmängel. Die anhaltenden Krisen der letzten Jahre hätten den Informations- und Unterstützungsbedarf der Menschen erhöht, gleichzeitig würden sich personelle und finanzielle Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz oder bei der Polizei verschärfen, halten sie fest. Das wirke sich auf die Qualität der erbrachten Leistungen aus. Auch bei der Überprüfung der Einhaltung von Menschenrechten in Einrichtungen wie Justizanstalten, Psychiatrien oder Pflegeeinrichtungen hat sich Ressourcenmangel laut Volksanwaltschaft als zentraler Risikofaktor erwiesen. Bei 67 % der 458 in diesem Bereich durchgeführten Kontrollen wurden Defizite festgestellt.
Im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.
WAHL DER VOLKSANWÄLT:INNEN
Nachdem die aktuelle Funktionsperiode der Volksanwält:innen mit 30. Juni 2025 ausläuft, hat der Hauptausschuss des Nationalrats dem Plenum einen Gesamtvorschlag für die Wahl des neuen Kollegiums unterbreitet. Demnach sollen zwei der bisherigen Volksanwält:innen das Amt auch in den kommenden sechs Jahre ausüben, nämlich Bernhard Achitz, der von der SPÖ nominiert worden war, und Gabriela Schwarz, nominiert von der ÖVP. An die Stelle von Volksanwältin Elisabeth Schwetz soll der von der FPÖ nominierte Christoph Luisser treten. Er ist derzeit noch freiheitlicher Landesrat in Niederösterreich.
Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu nominieren. Die Wahl erfolgt en bloc mit einfacher Mehrheit. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Im Hauptausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ für den vorliegenden Wahlvorschlag. Die Grünen sprachen sich für eine Neuregelung des Bestellmodus bzw. für ein Hearing aus (siehe dazu auch den letzten Punkt der Tagesordnung).
WEITERE SPARMASSNAHMEN ZUR BUDGETSANIERUNG
Erste Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung hat der Nationalrat bereits im März beschlossen, also noch vor den Verhandlungen über das Doppelbudget 2025/26. SPÖ, ÖVP und NEOS hatten sich damals unter anderem auf eine Erhöhung der Bankenabgabe und ein vorübergehendes Aus für die Bildungskarenz verständigt. Nun sollen mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II weitere Sparmaßnahmen folgen. 760 Mio. Ꞓ – bei gleichzeitigen Entlastungen von 20 Mio. Ꞓ – will die Regierung damit für den Bundeshaushalt lukrieren. Auch diese Sammelnovelle ist allerdings nur ein Vorbote für ein noch viel umfangreicheres Sparpaket, das dann – unter dem Titel Budgetbegleitgesetz 2025 – im Juni gleichzeitig mit dem Doppelbudget 2025/26 verabschiedet werden soll.
Im Vordergrund des zweiten Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes stehen die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 % ab Juni 2025 bzw. Jänner 2026 sowie eine deutliche Anhebung dutzender Bundes- und Konsulargebühren. So soll ein Reisepass ab Juli 112 Ꞓ statt 75,90 Ꞓ kosten, für einen Führerschein werden 90 Ꞓ statt 60,50 Ꞓ auszulegen sein. Auch die Kosten für die Staatsbürgerschaft und für Aufenthaltstitel sowie für Eingaben bei den Höchstgerichten steigen. Begründet wird das mit der seit Jahren nicht erfolgten Inflationsanpassung der Gebühren. Zusätzliche Einnahmen erwartet sich die Regierung außerdem von einer Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen und weiteren Maßnahmen in diesem Bereich.
Zu den geplanten Entlastungsmaßnahmen gehören unter anderem die Anhebung der maximalen Sozialversicherungs-Rückerstattung (Negativsteuer) für Pensionist:innen von 637 Ꞓ auf 710 Ꞓ ab 2025 und das vorübergehende Einfrieren der Rezeptgebühr im Jahr 2026. Zudem sollen künftig auch Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, in den Rezeptgebührendeckel eingerechnet und dieser in den Jahren 2027 bis 2030 schrittweise von 2 % des Jahresnettoeinkommens auf 1,5 % gesenkt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket eine Verlängerung der kostenlosen COVID-19-Impfung in Ordinationen um zwei Jahre – bis Ende März 2027 -, geänderte Vorgaben für das Arbeitsmarktservice (AMS) in Bezug auf die Arbeitsmarktrücklage und auf Datenaufbewahrungen sowie eine Gesetzesreparatur für den Bereich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vor.
Im Budgetausschuss hat das Gesetzespaket die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und NEOS erhalten. Die Grünen forderten unter anderem eine raschere Senkung des Rezeptgebührendeckels, konnten sich mit einem Abänderungsantrag aber nicht durchsetzen. Kritik an den Sparmaßnahmen kam dort auch von der FPÖ: Die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen belaste eine Personengruppe vermehrt, bemängelte sie. Laut SPÖ sollen im Plenum in einzelnen Bereichen noch Adaptierungen vorgenommen werden.
FORMALE ÄNDERUNGEN IM KRAFTFAHRGESETZ UND IM ARBEITSZEITGESETZ
Um eine neue EU-Richtlinie korrekt umzusetzen, haben ÖVP, SPÖ und NEOS eine Änderung des Kraftfahrgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes beantragt. Dabei geht es um Lenk- und Ruhezeiten im Güterkraftverkehr sowie die Verwendung von Fahrtenschreibern. Zwar gelten die einschlägigen EU-Vorgaben bereits seit längerem auch in Österreich, allerdings sind entsprechende Zitatanpassungen noch ausständig. Das soll nun nachgeholt werden. Hintergrund dafür ist ein von der EU-Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren. Außerdem wollen die Regierungsparteien im Arbeitsruhegesetz eine neue EU-Lenkzeitenverordnung in Bezug auf Lenkzeiten für Reisebusse nachvollziehen und redaktionelle Versehen im Bereich der Lenkzeiten-Regelungen beseitigen.
Im Verkehrsausschuss wurde der Antrag einstimmig angenommen, wobei die ÖVP auf die Bedeutung EU-weit einheitlicher Regelungen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Güterverkehr und zur Vermeidung von Sozialdumping verwies.
NEUER BESTELLMODUS FÜR VOLKSANWÄLT:INNEN
Beim letzten Punkt der Tagesordnung wird es dann wieder um die Volksanwaltschaft gehen. Die Grünen wollen mit einer Verfassungsnovelle den Bestellmodus für die drei Volksanwält:innen ändern. Ihrer Ansicht nach ist es nicht mehr zeitgemäß, dass die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat jeweils ein Mitglied der Volkanwaltschaft nominieren dürfen, zumal die Volksanwaltschaft seit 2011 auch das Mandat einer Nationalen Menschenrechtsorganisation habe. Sie drängen daher auf ein transparentes Auswahlverfahren inklusive einer öffentlichen Ausschreibung und eines öffentlichen Hearings im Hauptausschuss des Nationalrats, um die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft zu stärken. Gleichzeitig soll das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl im Nationalrat ein Mitspracherecht der Opposition sicherstellen.
Eine Abstimmung über den Gesetzesantrag ist nicht vorgesehen: Nach der Ersten Lesung wird er dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zur weiteren Beratung zugewiesen, wobei ein gleicher Antrag auch im Verfassungsausschuss liegt. (Schluss) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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