VSV/Holzinger: BAWAG muss Kreditbearbeitungsgebühr zurückzahlen

VSV/Holzinger: BAWAG muss Kreditbearbeitungsgebühr zurückzahlen

4 Prozent des Kreditbetrages sind völlig unangemessen

Der Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt Kreditnehmer bei Klagen gegen Banken, zu Unrecht vereinbarte Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuverlangen.

Das BEZIRKSGERICHT FÜR HANDELSSACHEN WIEN (BGHS) hat in der Vergangenheit eine Reihe von Klagen abgewiesen; dazu sind Rechtsmittel anhängig.

Doch dann hat der OBERSTE GERICHTSHOF (OGH) EINE GRUNDSATZENTSCHEIDUNG GEFÄLLT: IN PROZENT von der Kreditsumme vereinbarte Bearbeitungsgebühren ohne Obergrenzen überschreiten – bei kundenfeindlichster Auslegung – den wahren Aufwand der Bank wesentlich und sind daher GESETZWIDRIG UND UNWIRKSAM.

Ob Kreditbearbeitungsgebühren egal welcher Höhe jedenfalls unwirksam sind, weil die abgegoltenen Arbeiten sowieso zur Durchführung des Kreditvertrages gehören, hat der OGH offengelassen.

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA
Telefon: 0650/ 2110878
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.at
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

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