HZA-P: Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung / Hauptzollamt Potsdam prüft die Einhaltung der Mindestlohnerhöhung

Potsdam (ots) – Der Zoll führte am 21. Januar 2020 eine bundesweite Mindestlohnschwerpunktprüfung durch. Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, der seit dem 01. Januar 2020 9,35 Euro je Zeitstunde beträgt.

Das Hauptzollamt Potsdam beteiligte sich an der Prüfung mit 40 Einsatzkräften und führte Prüfungen in den Städten Potsdam und Brandenburg an der Havel sowie in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und in der Prignitz durch. Hierbei befragten die Potsdamer Zöllner insgesamt 105 Personen und prüften die Geschäftsunterlagen von 38 Arbeitgebern.

“In sieben Fällen ergaben sich Beanstandungen, die eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern”, so Martin Dittmar, Sprecher des Hauptzollamtes Potsdam.

Zusatzinformationen: Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.

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