Yildirim: „Auch Abgeordnete sollen InformantInnen gesetzlich schützen können“

Die Kontrolle als zentrale Aufgabe des Parlaments würde durch den an das Redaktionsgeheimnis angelehnten Quellenschutz gestärkt

Wien (OTS/SK) – „In unserem demokratischen System ist das Parlament nicht nur für Gesetzesinitiativen zuständig. Ein ganz zentraler Bereich unserer Arbeit ist laut Bundesverfassung die Kontrolle. Wir sind dafür zuständig, der Regierung auf die Finger und hinter die Hochglanz-PR-Maschinerie zu schauen. Dafür haben uns die Bürgerinnen und Bürger gewählt“, betonte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim in ihrer gestrigen Rede im Nationalrat. ****

JournalistInnen können (außer in einigen Ausnahmefällen) im Rahmen des Redaktionsgeheimnisses nicht gezwungen werden, vertrauliche Quellen preiszugeben. Daran ist eine Gesetzesinitiative angelehnt, die auf Abgeordnete und deren MitarbeiterInnen abzielt und die die Kontrollfunktion stärkt und verbessert. „Digitalisierung und neue Wege der Kommunikation haben die Arbeit einerseits vereinfacht, sie machen allerdings den Schutz von InformantInnen und Whistleblowern vor Identifikation und Repression auch deutlich schwieriger“, so Yildirim.

Gesetze, die vermeintlich im Sinne von nationaler Sicherheit und Terrorabwehr beschlossen werden, höhlen diesen Schutz ebenso aus. Yildirim erinnerte an den unlängst vom VfGH als verfassungs- und menschenrechtswidrig aufgehobenen „Bundestrojaner“ von Türkis-Blau. „Als Abgeordnete zum Nationalrat bekommen wir immer wieder sensible Informationen, denen wir nachgehen, aus denen mitunter parlamentarische Anfragen und/oder Gesetzesinitiativen entstehen. Auf diese Informantinnen und Informanten sind wir in unserer Arbeit wesentlich angewiesen. Dazu ist ein Vertrauensverhältnis notwendig. Dazu braucht es einen Quellenschutz“, schilderte Yildirim.

„Menschen, die uns Informationen anvertrauen, weil sie Missstände aufdecken möchten, müssen sich darauf verlassen können, dass sie bei uns gut aufgehoben sind. Sie sollen keine Angst haben müssen, dass ihre Identität offengelegt wird und sie persönliche Konsequenzen zu befürchten haben. Diese Kommunikation braucht einen geschützten Raum, der durch eine gesetzliche Aussageverweigerung abgesichert ist.“ (Schluss) bj/mp

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