„Bürgeranwalt“: Nachgefragt – Keine Zufahrt zum eigenen Haus
Am 25. Jänner um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 25. Jänner 2020, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Kellerartige Hohlräume in Wien Döbling – wer muss für die Verfüllung zahlen?
Unter dem Areal einer Wohnungseigentumsanlage im 19. Wiener Gemeindebezirk wurden Relikte einer Sektkellerei entdeckt, die fachmännisch verfüllt werden mussten. Ein Teil dieser Hohlräume befand sich unter der Döblinger Hauptstraße. Nach dem Willen des Wiener Magistrats sollen die Anrainer/innen auch für die Verfüllung am öffentlichen Gut bezahlen. Volksanwalt Werner Amon kann nicht nachvollziehen, warum sie rund 24.000 Euro dafür bezahlen sollen.
Käufern von teuren Apartments wird der Seeblick verbaut – wurde mit dem Bebauungsplan getrickst?
Eigentümer/innen von Appartements in der Gemeinde Attersee am Attersee werfen der Gemeinde vor, dass sie durch einen neuen Bebauungsplan Gebäudehöhen ermöglicht, die ihnen den schönen Seeblick „zubauen“. Hat man ihnen die Wohnungen mit falschen Versprechungen verkauft? Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Nachgefragt: Keine Zufahrt zum eigenen Haus
Der Weg zum Haus von Frau K. in der Steiermark führt zum Teil über den Grund des Nachbarn. Der verbietet ihr, dieses Wegstück zu befahren. Es gäbe zwar noch eine Zufahrt über einen Weg, der laut Kataster im Eigentum der Gemeinde steht, doch der ist wiederum „zugewachsen“ und nicht passierbar. Die ehemalige Volksanwältin Brinek sah die Gemeinde in der Pflicht, für eine gesicherte Zufahrt zu sorgen. Kann Frau K. inzwischen ungehindert zu ihrem Haus zufahren?
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