Bundesheer: Ziel der Drohnenerprobung war es, Erfahrungen zu sammeln
Wien (OTS) – Das BMLV hat von 2015 bis 2018 Drohnen erprobt, um Erfahrung zu Kosten, Ausbildung der Piloten, Einsatzmöglichkeiten und Flugbedingungen zu sammeln. Viele Vorwürfe des Rechnungshofes können daher nicht nachvollzogen werden.
Der RH kritisiert die Höhe der Kosten der Flugstunden. Dabei wurde die Anzahl der Flugstunden in einem willkürlich festgelegten Beobachtungszeitraum gemessen. Der RH hat allerdings dabei nicht berücksichtigt, dass die Drohnen auch nach diesem Zeitpunkt Flugstunden absolviert haben und noch immer absolvieren. Die Höhe der Kosten der Flugstunden hat sich inzwischen daher längst verringert und wird sich auch noch weiter verringern.
Der Kritik des RH, wonach es kein Budget für Folgekosten bzw. keine Gesamtaufstellung der Kosten gibt, ist entgegenzuhalten, dass für die Erprobung nur jene Ersatz-und Umlaufteile beschafft wurden, die für die Erprobung notwendig und zweckmäßig waren. Es wurden auch keine Personalkosten eingerechnet, weil in der Erprobung ausschließlich auf vorhandenes Personal in Nebenaufgabe zurückgegriffen wurde. Die Erprobung dient genau dem Zweck, Erfahrungen für künftige Folgekosten zu sammeln.
Der Kritik der Überschreitung der Gesamtkosten von 35% ist anzumerken, dass die Beschaffungskosten von 3,1 Mill eingehalten wurden. Im Zuge der Erprobung stellte man aber fest, dass es günstiger ist, Materialerhaltung und Instandsetzung im eigenen Bereich zu machen; deshalb bildete man Techniker aus. Dadurch entstanden die Zusatzkosten.
Der RH kritisiert, dass Schlechtwetter zu Einschränkungen im Flugbetrieb geführt hat. Ein ausdrückliches Ziel der Erprobung war es aber, die Herstellerangaben im realen Einsatz und unter allen Wetterbedingungen zu überprüfen. Drohnen können bei schlechter Sicht fliegen, man kann aber nichts beobachten. Daher wäre ein Flug sinnlos.
Die Drohnen waren zweimal im Assistenzeinsatz und werden 2020 im Auslandseinsatz erprobt werden. Einschränkungen bei Einsätzen sind rechtlicher Natur: Es muss Änderungen bzw. Anpassungen in verschiedenen Gesetzen wie zB. im Luftfahrtgesetz geben; auch das ist eine Erfahrung durch die Erprobung. Der Luftraum muss bei Flügen von Drohnen gesperrt werden und das erfordert einen zeitlichen Vorlauf.
Die Kritik von nur 6 Piloten und nur 3 einsatzbereiten Systemen ist eine zufällige Momentaufnahme. Da es sich um eine Erprobung handelt, können keine System-Arbeitsplätze für Piloten geschaffen werden und Piloten üben diese Funktion daher nur in einer Nebenfunktion aus. Da der Einsatz von Drohnen dem Luftfahrtgesetz unterliegt, müssen Piloten nach diesen Bestimmungen ausgebildet werden; das erfordert Zeit. Der Einsatz der Drohne ist im Aufklärungskonzept geregelt.
Bundesministerium für Landesverteidigung
Oberst Mag. Michael Bauer
Ministeriumssprecher
0664-6222919
@Bundesheerbauer
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