HZA-AC: Hauptzollamt Aachen kontrolliert Einhaltung des Mindestlohns Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung

Aachen (ots) – Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung kontrollierte der Zoll in der vergangenen Woche bundesweit die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2020 9,35 EUR pro Stunde beträgt. 34 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Aachen waren im Stadtgebiet Aachen, der StädteRegion und den Kreisen Heinsberg, Düren und Euskirchen im Einsatz. Schwerpunktmäßig prüften sie, ob die Arbeitgeber den nach dem Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Mindestlohn zahlten und ihre Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatten. Sie kontrollierten mehr als 70 Firmen in Einzelhandel, Gastronomie, Bäckereien, Sonnenstudios und Friseursalons und befragten dort 130 Arbeitnehmer. „Das derzeitige Fazit der Prüfungen – in 15 Fällen gibt es Anhaltspunkte für Verstöße, darunter Unterschreitung des Mindestlohns, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Leistungsmissbrauchs und illegale Ausländerbeschäftigung“ so Elke Willsch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Aachen. „Es schließen sich nun weitergehende Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an, nach deren Abschluss feststehen wird, ob die befragten Arbeitnehmer zutreffende Angaben gemacht haben und sie von ihren Arbeitgebern ordnungsgemäß angemeldet worden sind.“

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