AK kritisiert die von ÖVP und FPÖ geplanten Änderungen bei der Sozialhilfe:

Sie gehen zu Lasten von Kindern!

Linz (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2019 die zu geringen Kinderrichtsätze und den „Arbeitsqualifizierungsbonus“ im „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ als rechtswidrig aufgehoben. Oberösterreich hatte (als einziges Bundesland neben Niederösterreich) diese zentrale Entscheidung nicht abgewartet, sodass die Regelung am 1.1.2020 rechtswidrig in Kraft trat und die Landesregierung nun gezwungen ist, sie zu reparieren. „Bei der morgigen Landtagssitzung wollen ÖVP und FPÖ Änderungen einführen, die wieder diskriminierend sind und vor allem zu Lasten von bedürftigen Kindern gehen. Damit wird aber gänzlich am falschen Platz gespart“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert eine österreichweit einheitliche Regelung, mit der insbesondere Kinderarmut verhindert wird.

ÖVP und FPÖ werden bei der morgigen Landtagssitzung ihre geplanten Änderungen einbringen. „Diese sind aber weit entfernt von dem, was man als eine gelungene Sanierung der bisherigen, rechtswidrigen Regelung bezeichnen kann. Vielmehr sind sie eine Schande für Oberösterreich und es wird neuerlich nötig, das Höchstgericht anzurufen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Vor allem kritisiert er die Pläne von ÖVP und FPÖ, Familien mit mehr Kindern weniger Sozialhilfe zu zahlen. Während es für Familien in sozialen Notlagen für ein Kind noch 229 Euro geben soll, soll es bei zwei Kindern in der Familie nur noch 184 Euro pro Kind geben, bei drei 137,6 Euro, bei vier 115 Euro und ab dem fünften nur noch 110,10 Euro für jedes Kind.

„Generell sollte jedes Kind gleich viel wert sein und ein Anrecht auf 229 Euro bei Bedürftigkeit der Familie haben“, so Kalliauer. Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner aktuellen Entscheidung eindeutig auf den Gleichheitsgrundsatz und auf die Kinderrechte in der Verfassung bezogen. Die geplante Umsetzung in Oberösterreich entspricht daher nicht dem Bestreben des Höchstgerichts. Zudem steigen bekanntlich die Ausgaben einer Familie mit jedem Kind. „110 Euro sind zur Sicherung des Lebensunterhalts für ein Kind pro Monat viel zu wenig. Das zeigen schon der tägliche Einkauf oder die hohen Kosten für das Wohnen“, so Kalliauer.

Darüber hinaus steigt auch die Armutsbetroffenheit mit der Anzahl an Kindern im Haushalt. Liegt die sogenannte Armutsgefährdungsquote bei einem Kind noch bei rund zwölf Prozent, so steigt sie bei einer Familie mit mindestens drei Kindern auf 26 Prozent an. Somit ist mehr als ein Viertel aller Familien mit drei oder mehr Kindern armutsbetroffen. Hier auch noch die Sozialhilfe zu kürzen, verschärft die Armut dieser Familien.

Kalliauer fordert den Bund auf, sich nicht aus seiner Verantwortung zu stehlen und im Grundsatzgesetz eine österreichweit einheitliche Regelung für Kinderleistungen zu verankern. Eine österreichweit einheitliche Regelung, die Armut vermeidet, wäre das Ziel. Da Bundeskanzler Sebastian Kurz dieser Forderung schon eine Absage erteilt hat, sind die Grünen – insbesondere Sozialminister Anschober – gefragt, hier wieder in Verhandlungen mit den Ländern zu treten.

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