BPOL NRW: Keine drei Monate in Freiheit – Ladendieb zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – Bundespolizei regte beschleunigtes Verfahren an

Essen (ots) – Nach einem Ladendiebstahl am Sonntag (26. Januar) ermittelte die Bundespolizei, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um keinen Unbekannten handelte. Wegen schweren Diebstahls saß er bis November 2019 in Haft. Bei der Bundespolizei war er bereits mehrmals aktenkundig geworden. Im beschleunigten Verfahren wurde er jetzt zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Zuletzt wurde der 43-jährige Pole im November 2019 aus der JVA entlassen. Dort musste er eine Haftstrafe wegen des besonders schweren Diebstahls verbüßen.

Im vergangenen Dezember und am Sonntag (26. Januar), ist der Mann dann im Essener Hauptbahnhof bei zwei Ladendiebstählen aufgefallen. In einer Drogerie im Essener Hauptbahnhof hatte der obdachlose und drogenabhängige 43-Jährige Rasierklingen entwendet, um durch dessen Verkauf seine Drogensucht zu finanzieren.

Daraufhin wurde der Sachverhalt der Essener Staatsanwaltschaft vorgetragen. Diese entschied, den Mann zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens in Gewahrsam zu nehmen.

In diesem wurde er nach nur 10 Wochen in Freiheit zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. *ST

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