Wöginger: Weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger bereits ab 2021

ÖAAB-Bundesobmann zu den von der Regierung geplanten Maßnahmen

Wien (OTS) – Gerechtigkeit zu schaffen, ist ein zentrales Anliegen dieser Regierung. Das bedeutet, dass jene, die viel für unser Land leisten, auch entsprechend – durch eine Senkung der Steuern und durch eine Änderung der Steuerstruktur – entlastet werden. In einem ersten Schritt, der bereits im Jahr 2021 in Kraft tritt, sollen die Steuern insbesondere für niedrige und mittlere Einkommen spürbar gesenkt werden, verwies heute, Donnerstag, ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger auf die im Rahmen der Regierungsklausur vorgestellten Entlastungsmaßnahmen. „Ziel ist die Entlastung der Menschen und die Stärkung des Standorts, um Fortschritt zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu sichern, aber auch die Bekämpfung der Klimakrise“, so Wöginger weiter. Die Steuerreform soll noch bis zum Sommer dieses Jahres ausgearbeitet werden.

Um vor allem Arbeitnehmer/innen, Pensionisten, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte/innen mit niedrigen Einkommen zu stärken, soll in einem ersten Schritt der Eingangssteuersatz der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden. Weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sind im Jahr 2022 vorgesehen:
So soll die zweite Stufe des Einkommenssteuertarifs von 35 auf 30 und die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent gesenkt werden.

Eine weitere Entlastung für jene Menschen, die arbeiten und Kinder zu versorgen haben, stellt die vorgesehene Verbesserung des Familienbonus Plus dar: Dieser soll auf 1.750 Euro, der Kindermehrbetrag auf 350 Euro angehoben werden. „Auf diese Weise werden Familien noch stärker finanziell entlastet. Es wird sichergestellt, dass Familien mit niedrigen Einkommen besser sozial abgesichert sind. Beim Kindermehrbetrag wird der Kreis der Bezugsberechtigten auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt“, unterstreicht der ÖAAB-Bundesobmann.

Nach den ersten bereits beschlossenen Entlastungen wie der Einführung des Familienbonus oder der Entlastung für Kleinverdiener umfassen die nun vorgestellten Initiativen ein Entlastungsvolumen von insgesamt vier Milliarden Euro. Das bedeutet beispielsweise für einen Familienvater oder eine Mutter mit einem Einkommen von 2.700 Euro brutto und einem Kind eine zusätzliche Entlastung von 1.000 Euro pro Jahr. Bei jemanden mit einem Einkommen von 3.000 Euro brutto und zwei Kindern ist dies eine Entlastung von 1.400 Euro pro Jahr.

Auch die Mitarbeiter/innenbeteiligung an Unternehmen wird attraktiviert: Derzeit besteht bei Gewinnbeteiligungen von Mitarbeiter/innen am Unternehmen keine abgabenrechtliche Begünstigung. Daher soll eine Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen eingeführt werden, analog der Begünstigung für Beteiligung von Mitarbeiter/innen am Kapital eines Unternehmens.

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