„Bürgeranwalt“: Nachgefragt – Endloser Streit mit Versicherung

Am 1. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 1. Februar 2020, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Konflikt um die Zufahrt zu neuen Häusern – gibt es ein Recht auf eine staubfreie Straße?
Seit Jahren ärgert sich Michael R. über Staub und Schlaglöcher auf seiner Zufahrtsstraße. Er hat 2013 in Gutenstein ein Haus gebaut und 18.000 Euro an Aufschließungsabgabe bezahlt. Doch die Gemeindestraße, die zu seinem Grund führt, und die auch er mitfinanziert hat, entspricht angeblich nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Bürgermeister von Gutenstein stellt sich der Kritik von Volksanwalt Werner Amon.
Störendes Flutlicht – Gemeinde hat endlich reagiert
In Strobl am Wolfgangsee fühlten sich Anrainer/innen des Trainingsplatzes durch Flutlicht gestört. Die Lichtmasten waren rechtswidrig errichtet worden, stellte die Volksanwaltschaft schon vor Jahren fest. Jahrelang hatte die Gemeinde nicht reagiert, aber vor kurzem ließ der Bürgermeister von Strobl den rechtmäßigen Zustand herstellen.
Schwer behindert nach der Geburt – schicksalhafte Fügung oder Fehler im Spital?
Der kleine Vinzent kommt mit einem schweren Sauerstoffmangel zur Welt und trägt bleibende Hirnschäden davon. Die Eltern machen dafür das Spital verantwortlich: Der Wehenschreiber habe suspekte Werte angezeigt, auf die nicht adäquat reagiert worden sei – viel zu spät sei ein Kaiserschnitt angeordnet und deshalb das Kind schwerbehindert geboren worden. Das Spital argumentiert mit einer schicksaIhaften Fügung, renommierte Gynäkologen sehen klare Behandlungsfehler.
Nachgefragt: Endloser Streit mit Versicherung
Frau M. hatte 2010 einen schweren Motorradunfall. Schuld war ein Traktorfahrer, der sie bei einem Überholmanöver übersehen hatte. Frau M. musste jahrelang um Schadenersatz prozessieren, bis sie 170.000 Euro zugesprochen bekam. Dann folgte der nächste Prozess um Kostenersatz für den behindertengerechten Umbau des Hauses. Jetzt gibt es ein erstinstanzliches Urteil, das Gericht spricht ihr nochmals 230.000 Euro zu. Aber die Versicherung hat berufen.
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