HZA-S: Zoll zieht gefährliche Hautpflegegeräte aus dem Verkehr

Stuttgart (ots) – Zollbeamte am Flughafen Stuttgart haben heute 250 elektrische Geräte für die Hautpflege zerstört, die nicht den Vorschriften der Produktsicherheit genügten und somit eine Gefahr für den Verbraucher darstellten. Aufgrund fehlender Unterlagen für die als medizinische Produkte einzuordnenden Waren, die durch eine Firma aus dem Landkreis Freudenstadt zur Abfertigung angemeldet wurden, stoppten die Beamten bereits im vergangenen Jahr die Überlassung der Waren aus China. Die sogenannten Hautroller sollten mittels entsprechender Nadeln die Oberhaut anritzen und diese aufnahmefähiger für Cremes und Salben machen. Der Importeur konnte dabei bis heute keine Nachweise darüber vorlegen, dass es sich bei den in den Geräten enthaltenen Nadeln tatsächlich um sterile Ware handelt. Weiterhin fehlte zu den Geräten die erforderliche deutsche Bedienungsanleitung. Das für die Produktsicherheit zuständige Regierungspräsidium Stuttgart klassifizierte die Roller nun im Januar endgültig als nicht einfuhrfähig. Da dem Einführer die Rücksendung der Geräte im Gesamtwert von rund 10.000 Euro zu teuer erschien, stimmt er der Zerstörung der Ware zu. “Auch bei Warensendungen aus dem Ausland die wir als Kleinsendungen für Privatpersonen abfertigen, kommt es immer öfter aufgrund von Mängeln an der Sicherheit der Produkte zu Problemen”, erklärt Zollpressesprecher, Thomas Seemann, die Sachlage. “Fehlende CE-Kennzeichnung bei elektronischen Geräten, augenscheinliche Gefahrenquellen, wie schlecht verlötete Platinen oder nichtisolierte Kabel, aber auch fehlende Bedienungsanleitungen führen immer wieder dazu, dass die Sendungen nicht überlassen werden können.”

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