Intensivpflege: Wahlrecht gerettet? / bpa-Präsident Meurer begrüßt Verbesserungen beim Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Intensivpflege: Wahlrecht gerettet? / bpa-Präsident Meurer begrüßt Verbesserungen beim Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Berlin (ots) – Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): “Wir begrüßen, dass die Bundesregierung auf die Kritik von vielen Seiten – auch von uns – reagiert hat und die Wahlfreiheit der Versicherten im Kern wiederhergestellt worden ist.”

Dennoch bleibe das Wahlrecht des Versicherten davon abhängig, ob eine Versorgung am gewünschten Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden könne. Wie das bei den wenigen spezialisierten Fachkräften und den bereits vorhandenen Versorgungslücken zweifelsfrei für die Versorgung festgestellt werden solle, bleibe ein Rätsel. Meurer weist darauf hin, dass letztlich unklar bleibe, ob neben beatmeten Patienten auch die Bewohner der sogenannten Reha Phase F dauerhaft entlastet werden.

Befürwortet wird seitens des bpa ausdrücklich die mit dem Gesetz einhergehende Verpflichtung der Krankenhäuser und Ärzte, zunächst die Reha-Potentiale zu nutzen, bevor die Langzeitbeatmung verordnet wird. Ebenso wird das Ziel der Facharzteinbindung begrüßt.

Kritik übt der bpa weiter an der unnötigen Einführung des eigenständigen Leistungsbereiches mit erheblichen zusätzlichen administrativen Anforderungen. Beispiele sind eine weitere Zulassung mit eigenständigen Verträgen, neuen Rahmenverträgen, umzusetzenden Regelungen des GBA, gesonderten Vergütungsverhandlungen und eine weitere Schiedsstelle.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

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Für Rückfragen: Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de


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