Vollath zu Polen: „Ohne unabhängige Justiz gibt es keinen demokratischen Rechtsstaat!“
Vollath zu Polen: „Ohne unabhängige Justiz gibt es keinen demokratischen Rechtsstaat!“
Zukunft Europas misst sich an Erhalt der Rechtsstaatlichkeit
Wien (OTS/SK) – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen beschäftigte gestern Abend erneut das Plenum des Europäischen Parlaments. Hintergrund ist das neue von der rechten Regierung vorgelegte und vergangene Woche von Präsident Duda unterschriebene Gesetz zur Disziplinierung von RichterInnen. Die Abgeordneten haben in der dringlichen Debatte mit VertreterInnen von Rat und Kommission das neue Gesetz als „politisch motivierten Angriff auf die Justiz“ heftig kritisiert. Justizkommissar Didier Reynders hat gegenüber dem EU-Plenum bestätigt, dass das Gesetz nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. ****
SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath, Mitglied im zuständigen Innenausschuss, betont: „Wir sehen in Polen, wie ein demokratischer Rechtsstaat systematisch ausgehöhlt wird, bis nichts mehr davon übrig ist. Politik und Justiz sind zu trennen, die Unabhängigkeit der RichterInnen ist ein wesentliches rechtsstaatliches Prinzip. Wenn RichterInnen politisch an die Leine genommen werden, dann setzt das die Gewaltenteilung außer Kraft. Die Abschaffung der Unabhängigkeit ist ein schwerer Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat in Polen. Mit dem neuen Gesetz hat sich Polen vom gemeinsamen europäischen Weg verabschiedet. Wir wollen in Europa selbstbewusste und unabhängige Gerichte.“
Vollath kritisiert zudem, dass mit dem Gesetz polnischen Gerichten das Recht genommen wird, den EuGH vorab zu konsultieren. „Damit wird Richterinnen und Richtern die Zusammenarbeit mit dem europäischen Höchstgericht genommen und werden BürgerInnen der Möglichkeit beraubt, europäisches Recht wahrzunehmen. Dabei geht es um elementare justiziable Grundrechte. Alle Menschen haben das Recht auf bestmögliche und unabhängige Gerichte. Auch der EuGH hat festgehalten, dass die Ausgestaltung der Justizsysteme in den Mitgliedsstaaten mit EU-Recht und europäischen Werten vereinbar sein muss. Ein Verfahren vor dem EuGH ist damit völlig nachvollziehbar, reicht aber nicht aus. Der Erfolg der von der Leyen-Kommission wird sich schlussendlich daran zeigen, ob es gelungen ist, die Rechtsstaatlichkeit zu bewahren.“ (Schluss) sc/jf/mp
Jakob Flossmann, Pressesprecher der SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament, +43 660 562 11 99, jakob.flossmann@europarl.europa.eu
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