Volksanwalt Walter Rosenkranz zur Causa Schulstraße Märzstraße

Volksanwalt Walter Rosenkranz zur Causa Schulstraße Märzstraße

Prüfverfahren eingeleitet – Stellungnahme des Bürgermeisters erwartet

Wien (OTS) – Zum bereits verschiedenerorts in den Medien aufgetauchten Beschwerdefall „Schulstraße Märzstraße“ äußert sich nun auch Volksanwalt Walter Rosenkranz: „Der Fall wurde von einem der betroffenen Anrainer an die Volksanwaltschaft herangetragen. Dieser argumentiert, dass im betreffenden Zeitraum von 7.30 bis 8.00 Uhr an Schultagen rund 100 Parkgaragenbenutzer in direkter Nachbarschaft zur Schule ein- beziehungsweise ausgesperrt sind.“ Da es sich allerdings um eine Uhrzeit handle, zu der viele ihren Arbeitsweg antreten wollen oder auch teils nach Nachtschichten nach Hause kämen, bedeute das für die Anrainer ohne Vorwarnung eingeführte Fahrverbot einen erheblichen Eingriff in ihre persönliche Freiheit.

Die Volksanwaltschaft habe in der Zwischenzeit ein Prüfverfahren eingeleitet und eine Anfrage um eine Stellungnahme an den Wiener Bürgermeister geschickt. „Die Beschwerdeführer hätten gerne eine Ausnahmeregelung für die betroffenen Anrainer. Erst nach Einlangen der Stellungnahme des Herrn Bürgermeister werden wir voraussichtlich in der Lage sein, den Sachverhalt genauer zu beurteilen“, so Volksanwalt Rosenkranz.

Informativ gibt Rosenkranz noch an, dass auch von anderen „Schulstraßen“ in Wien Beschwerden bzw. Reaktionen in der Volksanwaltschaft eingelangt seien.

Volksanwaltschaft
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