POL-NMS: Neumünster – Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug

POL-NMS: Neumünster – Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug

Neumünster (ots) – 200221-1-pdnms Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug

Neumünster. Unter Drohung mit einer Schusswaffe forderte ein maskierter Täter Montagabend (17.02.20, 20 Uhr) Geld von der Inhaberin eine Eiscafés in der Schulstraße. Siehe unsere Meldung 200218-1-pdnms. Der Räuber flüchtete ohne Geld, aber in Begleitung eines Komplizen in Richtung Alsenplatz. Das Duo (14, 16 Jahre) konnte im Rahmen der intensiven Fahndung rund 45 Minuten nach der Tat festgenommen werden. Beide Jugendlichen sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Während der 14-Jährige noch in der Nacht entlassen wurde, wurde der 16-Jährige am 18.02. auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt. Haftbefehl wurde erlassen, aber unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Bisher konnten die Tatwaffe und die Maskierung nicht gefunden werden. Vor diesem Hintergrund bittet die Kriminalpolizei weiterhin um sachdienliche Hinweise unter Telefon 9450. Darüber hinaus dauern die Ermittlungen zu der Frage an, ob der 16-Jährige auch für den Überfall auf das Schnellrestaurant am späten Sonntagabend (16.02.20) und weitere Straftaten infrage kommt.

Sönke Hinrichs

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