Blümel: „Werden rasch und unkompliziert helfen“

Blümel: „Werden rasch und unkompliziert helfen“

Mit nur einem Formular können betroffene Unternehmen steuerliche Erleichterungen beantragen

Wien (OTS) – Um die vom Coronavirus betroffenen österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, hat das Finanzministerium ein kombiniertes Formular entwickelt, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen einfach zu beantragen sind. Dieses können Unternehmen ausfüllen und anschließend entweder an den Postkorb corona@bmf.gv.at senden oder über FinanzOnline hochladen.

„Mir ist wichtig die Liquidität innerhalb der Unternehmen zu gewährleisten, um die Arbeitsplätze der Österreicherinnen und Österreicher zu sichern. Wir werden daher im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun, um unbürokratisch und schnell zu helfen“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Mit dem neuen Formular „Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ können betroffene Unternehmen folgende steuerliche Erleichterungen beantragen:

– Herabsetzung der Vorauszahlungen
Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, können sie die Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null herabsetzen lassen.

– Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen.

– Zahlungserleichterungen
Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann aufgeschoben oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.

– Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen.

„Mit diesen Maßnahmen wollen wir all jene unterstützen, die von dieser Krise besonders hart betroffen sind. Unsere Unternehmen sind die Basis für Wohlstand in unserem Land. Sie brauchen ausreichend Geld, um ihre Fixkosten decken und so die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beschäftigung halten zu können“, betont Blümel.

Für weitere Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 333 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien

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