Rechtsanwaltskanzlei SCWP Schindhelm: Bestimmungen des Wettbewerbs- und Vergaberechts bleiben auch in der Krise aufrecht

Rechtsanwaltskanzlei SCWP Schindhelm: Bestimmungen des Wettbewerbs- und Vergaberechts bleiben auch in der Krise aufrecht

Aktuelle rechtliche Einordnungen und Informationen zur Coronakrise unter www.scwp.com

Wien/Linz/Wels (OTS) – Das Coronavirus stellt unser Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialsystem vor gewaltige Herausforderungen, zu deren Bewältigung die öffentliche Hand Ressourcen und Mittel in einem lange nicht mehr dagewesenen Ausmaß bereitstellt. Alleine der Bedarf an Schutzausrüstungen, insbesondere an Atemschutzmasken, Overalls und Beatmungsgeräten ist enorm. Es gilt dabei rasch und unbürokratisch zu handeln, um Ärzte, Pflegepersonal, Patienten und uns alle bestmöglich und schnell zu schützen.

Genau diese außergewöhnliche Situation bringt jedoch auch zahlreiche Rechtsfragen rund um das Vergabe- und Wettbewerbsrecht mit sich, denen sich die Experten der SCWP Schindhelm „COVID-19-Unit“ in aktuellen Beiträgen widmen. Die neuesten Beiträge in dieser Woche sind:

[„Corona“ und das Vergaberecht – kompatibel? ]
(https://www.ots.at/redirect/schindhelm)

[Anwendung des Wettbewerbsrechts während der COVID-19 Krise]
(https://www.ots.at/redirect/schindhelm1)

Sollten Sie als Journalisten und Medienvertreter Fragen zu einzelnen Artikeln bzw. rechtlichen Themen haben oder sollten Sie gerne ausführlicher mit einem unserer Juristen sprechen wollen, stehen Ihnen die Experten von SCWP Schindhelm selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Dr. Immanuel Gerstner
Rechtsanwalt & Partner
+43 1 9050100-250
i.gerstner@scwp.com

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