POL-MA: Mannheim-Innenstadt: Ansammlung von Jugendlichen am Plankenkopf am 08.05.2020 – weitere Beteiligte ermittelt – Pressemeldung Nr. 6

POL-MA: Mannheim-Innenstadt: Ansammlung von Jugendlichen am Plankenkopf am 08.05.2020 – weitere Beteiligte ermittelt – Pressemeldung Nr. 6

Mannheim-Innenstadt (ots) – Die Ermittlungsgruppe „Plankenkopf“, die beim Polizeipräsidium Mannheim nach den Ereignissen vom vergangenen Wochenende in der Mannheimer-Innenstadt eingerichtet wurde, hat weitere Beteiligte identifiziert. In den frühen Morgenstunden des Freitages durchsuchte die Polizei in seiner elterlichen Wohnung das Zimmer eines 17-Jährigen, der im Verdacht steht, am Samstagabend im Bereich der Planken Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgefeuert zu haben. Bei der Durchsuchung fanden die Ermittler auch die Tatwaffe nebst der zugehörigen Munition. Überdies konnten Feuerwerksböller bei ihm sichergestellt werden, die denen ähnlich sind, die am Samstag aus einer Gruppe heraus auf Beamte geworfen wurden. Gegen den Jugendlichen wird jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch und des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Außerdem erwartet auch ihn ein von der Stadt Mannheim ausgesprochenes Aufenthaltsverbot für bestimmte Bereiche der Mannheimer Innenstadt. Im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz war in den sozialen Medien eine kurze Videosequenz veröffentlicht worden, die zeigt, wie ein Polizeibeamter einen Jugendlichen überwältigt und am Boden festhält. Ein ebenfalls 17-Jähriger hatte dieses Video auf Instagram publik gemacht. Gegen ihn wird wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt. Sein Smartphone und alle anderen von ihm genutzten elektronischen Geräte, mit denen er Zugang zum Internet hatte, wurden als Beweismittel sichergestellt.

Jugendschutz-Beamte des Polizeipräsidiums Mannheim sind nach wie vor gemeinsam mit den Streetworkern der Stadt Mannheim zur gezielten Ansprache der zumeist jugendlichen und heranwachsenden Störer in der Innenstadt präsent. Die Deeskalation und frühzeitige Verhinderung von aggressiven Verhaltensweisen oder Regelverstößen steht eindeutig im Vordergrund. Wer aber die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder sogar Straftaten begeht, den erwartet auch weiterhin ein konsequentes Vorgehen seitens der Polizei.

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