Creditreform FIRMENINSOLVENZTRENDS 1. Halbjahr 2020: 16 Insolvenzen pro Werktag

Creditreform FIRMENINSOLVENZTRENDS 1. Halbjahr 2020: 16 Insolvenzen pro Werktag

Firmeninsolvenzen sinken um 24%

Wien (OTS) – Trotz des massiven Konjunktureinbruchs im Zuge der Corona-Pandemie ist die Zahl der Insolvenzen bislang nicht gestiegen. Im Gegenteil: Im 1. Halbjahr 2020 verringerte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 24% auf 2.012 Fälle (1. Hj. 2019: 2.656). Das Insolvenzgeschehen als Seismograph der ökonomischen Entwicklung hat sich damit von der tatsächlichen Situation der österreichischen Unternehmen entkoppelt.

Der Gläubigerschutzverband Creditreform hat den aktuellen Trend bei den Firmeninsolvenzen für das 1. Halbjahr 2020 in Österreich im Detail analysiert: Die Zahl der eröffneten Verfahren ging um 26% auf 1.159 Fälle zurück. Die mangels Vermögen abgewiesenen Verfahren sanken um knapp 22% auf 853 Fälle. Bei allen Insolvenzverfahren waren in Summe rund 6.300 Arbeitsplätze und 26.000 Gläubiger betroffen. Die Insolvenzverbindlichkeiten werden auf ca. 900 Mio. Euro geschätzt.

Dazu Gerhard M. Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Österreichischer Verband Creditreform: „Die Bundesregierung hat mit der Einführung der Kurzarbeit, der zahlreichen Hilfspakete und Kreditbürgschaften schnell und richtig reagiert. Durch die Verlängerung bzw. das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht und dem Moratorium hinsichtlich der Insolvenzanträge durch die ÖGK und die Finanzämter sind trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise die Firmeninsolvenzen stark gesunken.“

Bundesländervergleich

Alle Bundesländer verzeichnen stark sinkende Insolvenzzahlen. Die größten Rückgänge meldeten Tirol (-38,0%), Salzburg (-35,1%) und Oberösterreich (-34,5%).

Die höchste relative Insolvenzbetroffenheit herrschte in Wien mit knapp 9 Insolvenzen pro 1.000 Unternehmen. Jede 3. Insolvenz hat in der Bundeshauptstadt stattgefunden. Österreichweit wurden im Durchschnitt etwas mehr als 5 Insolvenzen pro 1.000 Unternehmen gezählt.

Branchenvergleich

Entgegen dem Trend stiegen in der Sachgütererzeugung (+7,9%) und in der Branche „Kredit- und Versicherungswesen“ (+19,5%) die Insolvenzen an. Stark rückläufig waren die Insolvenzen hingegen bei den Unternehmensbezogenen Dienstleistungen (-34,9%), im Handel (-30,4%) und im Bau (-29,4%).

Ausblick

2018 und 2019 gab es so wenige Firmeninsolvenzen wie zuletzt 2002. Schon vor der Covid-19-Krise zeigten die Konjunkturparameter angesichts des Handelsstreites zwischen den USA und China, dem BREXIT und diverser Konflikte (Nordkorea, Naher Osten) nach unten. Die österreichische Bundesregierung hat nun bei Ausbruch von Covid-19 ein umfassendes Hilfs- und Gesetzespaket in aller gebotenen Eile erstellt, um die schlimmsten Folgen eines noch nie da gewesen Herunterfahrens der gesamten Wirtschaft abzumildern. Vor allem um die gefürchtete Insolvenzwelle zu verhindern, sind teils drastische Einschnitte in das geltende (Insolvenz-)Recht vorgenommen worden. Es wird nun diskutiert diese Maßnahmen zu verlängern, so als ob das Insolvenzrecht ein geeignetes Instrument für die Verhinderung von Insolvenzen wäre.

Mit der angedachten Verlängerung des Entfalls der Insolvenzantragspflicht sollen nun Unternehmen weiter davor geschützt werden, wegen Corona in die Insolvenz gehen zu müssen. Das klingt plausibel, ist aber ein zweischneidiges Schwert. Unternehmen, die nach dem 1.3.2020 gem. §67 Abs 1 IO überschuldet waren oder sind, müssen ihre Überschuldung (auch weiterhin) nicht anzeigen. Das wird zum einen viele Trittbrettfahrer auf den Plan rufen, die zwar vorher schon in Schieflage waren und gar nicht primär von der Krise getroffen wurden, nun aber gleichsam profitieren. Noch problematischer ist, dass ein eigentlich insolventes Unternehmen anderen Marktteilnehmern (durch Beantragung der Insolvenz) nicht mehr offen kommunizieren muss, dass es überschuldet und de facto auch zahlungsunfähig ist. Der Status quo wird verschleiert. Es bleiben also Unternehmen länger im Markt, die nur de jure nicht insolvenzreif sind, wohl aber de facto. Das ist eine akute Gefahr für deren Geschäftspartner und Lieferanten. Gläubiger, die kein gut funktionierendes Kreditrisikomanagement haben und bei Bonitätsprüfungen nicht alle zu Gebote stehenden Informationsquellen abfragen, laufen Gefahr, Lieferbeziehungen zu Abnehmern aufrecht zu erhalten, die nicht mehr zahlungsfähig sind und damit steigende Forderungsausfälle zu erleiden. Das kann im schlimmsten Fall zu sogenannten Zweitrundeneffekten, also Anschlussinsolvenzen eigentlich gesunder Unternehmen führen.

Zombieunternehmen

Die geplanten Maßnahmen würden zudem den Trend zur Zombiefizierung von Unternehmen begünstigen. Die liegt vor, wenn Unternehmen ihre Zinsverpflichtungen längerfristig nicht mehr durch das operative Ergebnis decken können. Die „Untoten der Wirtschaft“ sind unrentable und überschuldete Unternehmen, die sich nur durch die lockere Geld-und Zinspolitik der vergangenen Jahre finanzieren und überleben können. Diese Zombies sind in mehrfacher Sicht problematisch. Je länger sie am Markt agieren können, desto höher sind die möglichen Verluste, die sie bei anderen Marktteilnehmern verursachen. Sie sind erwiesenermaßen weniger produktiv und auch weniger innovativ. Durch ihre Präsenz in ihrer jeweiligen Branche versperren sie leistungsfähigen Start-ups und kleineren Unternehmen den Weg. Weiterentwicklungen werden so verhindert, Fachpersonal in maroden Strukturen gebunden. Auch diese Unternehmen würden von den staatlichen Maßnahmen profitieren und derweil weiteren volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.

Gießkanne versus Kredit

Eurobonds werden aufgrund der Gefahren, die eine Vergemeinschaftung von Schulden im Euroraum in sich birgt, von den „sparsamen Vier“ unter Federführung der österreichischen Bundesregierung abgelehnt und rückzahlbaren Krediten der Vorrang vor nichtrückzahlbaren Zuwendungen gegeben. Diese sinnvolle Denkweise sollte auch für die heimische Wirtschaft gelten. Kredite mit einer Ausfallshaftung der Republik – die eine gewisse Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens bedingt – würden in der gegebenen Ausnahmesituation bei den Unternehmen für Liquidität sorgen, die allerdings sehr zeitnah zur Verfügung gestellt werden müsste, und wären der beste Beitrag zur Verhinderung von Unternehmensinsolvenzen. Dass diese Kredite gewisse Kriterien zu erfüllen haben, ist verständlich und dient auch dazu, Corona-Trittbrettfahrern aus den staatlichen Hilfsprogrammen auszumustern. Wichtig ist aber, dass die Rückzahlbarkeit dieser Kredite nicht kurzfristig, sondern entsprechend der Corona-Gefahrenlage zeitlich flexibel stattfinden kann.

Österreichischer Verband Creditreform
Mag. Gerhard M. Weinhofer
Geschäftsführer
+4367683218290
g.weinhofer@wien.creditreform.at
www.creditreform.at

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