Yildirim zu Grundbuchs-Novelle: „Rechte der KonsumentInnen bestmöglich schützen“

Yildirim zu Grundbuchs-Novelle: „Rechte der KonsumentInnen bestmöglich schützen“

Yildirim begrüßt Stärkung der Treuhänderrangordnung, Neuerungen bei Digitalisierung, fordert aber in Abänderungsantrag weiter direkte Zustellung an AntragstellerInnen

Wien (OTS/SK) – Die SPÖ begrüße zwar die vorliegende Grundbuchs-Novelle im Großen und Ganzen, hege aber Bedenken was den Rechtsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten angeht, betonte Justizsprecherin Selma Yildirim bei ihrer Rede im Nationalrat. „Die vorliegende Novelle bringt Verbesserungen im Bereich der Digitalisierung, macht die Treuhänderrangordnung praktikabler. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Das ist positiv und entsprechend bekommt die Novelle unsere Zustimmung“, so Yildirim. ****

Vorgesehen seien aber auch Änderungen im Bereich der Zustellung:
„Genau in diese Richtung gehen meine Bedenken in Hinblick auf die Novelle. Das bedeutet nämlich die Gefahr eines Rechtsschutzdefizites für die Bürgerinnen und Bürger und mein Anliegen ist es, die Rechte der KonsumentInnen bestmöglich zu schützen. Aktuell wird dem Antragssteller die Erledigung der Grundbuchsgesuche auch dann zugestellt, wenn er vertreten ist. Das soll jetzt abgeschafft werden“, erläuterte Yildirim.

„Argumentiert wird das mit geringerem Verwaltungsaufwand sowie Einsparungen, die meiner Ansicht nach aber in keinem Verhältnis zu den möglichen Auswirkungen für die KonsumentInnen stehen. Es geht dabei um 150.000 Zustellungen im Jahr. Selbst wenn der Wegfall der persönlichen Zustellung und damit die deutliche Verringerung von Transparenz und Rechtssicherheit nur zu einer geringen Steigerung von Malversationen im Liegenschaftsverkehr führt, wären die Auswirkungen in den Einzelfällen wohl meist existenzbedrohend“, schilderte Yildirim.

Die SPÖ-Justizsprecherin brachte daher einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, nachdem der Passus gestrichen werden, und die Zustellung an die Parteien weiter auch direkt erfolgen soll, ein. Dieser wurde allerdings abgelehnt. (Schluss) ls/rm/mp

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