POL-GS: Pressemitteilung der PI Goslar In der Zeit vom Samstag, 08.08.20, 18:00 Uhr – Sonntag 09.08.20, 10:00 Uhr

POL-GS: Pressemitteilung der PI Goslar In der Zeit vom Samstag, 08.08.20, 18:00 Uhr – Sonntag 09.08.20, 10:00 Uhr

Goslar (ots) – Hitze hält Polizei auf “Trapp”

Vermutlich aufgrund der anhaltende Hitzewelle kam es in der Nacht zum heutigen Sonntag zu einer Vielzahl von Ruhestörungen im Stadtgebiet von Goslar und den umliegenden Ortschaften. Insgesamt musste die Polizei Goslar über 20-mal wegen des “Einsatzanlasses Ruhestörungen” anfahren. Hierbei handelt es sich häufig nur um das Abspielen von lauter Musik oder um Gartenpartys. In nahezu allen Fällen zeigten sich die Verursacher einsichtig, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren.

Gefährliches Verhalten eines Hundehalters bei Hitze

Ein Hundehalter aus Salzgitter zeigte scheinbar sorgloses und gefährliches Verhalten für seinen Hund. Bei einer Außentemperatur von 33 Grad und Sonnenschein ließ er sein Tier im verschlossenen Pkw auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums der Hildesheimer Str. in Goslar zurück, während er einkaufen war. Aufmerksame Zeugen meldeten diesen Vorfall der Polizei. Dabei sollte das Tier bereits über 25 Minuten im überhitzen Fahrzeug gewesen sein. Aufgrund des mittlerweile gesundheitsgefährdeten Zustandes schlug die eingesetzte Streife die Scheibe des Fahrzeuges ein und konnte so den Hund befreien und im Schatten versorgen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass bei sommerlichen Temperaturen eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit in verschlossenen, abgestellten PKW und zwar innerhalb kürzester Zeit aufgrund Überhitzung besteht.

Den Tierhalter erwartet nun u.a. eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Trunkenheitsfahrt Ein 63- jähriger aus dem Landkreis Goslar führte seinen Pkw im Bereich Liebenburg, obwohl er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit stellten die eingesetzten Beamten beim Verursacher einen Atemalkoholwert von 0,60 Promille fest. Nun erwartet ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige inklusive eines einmonatigen Fahrverbots sowie eine Geldbuße i.H. von 500 Euro.

i.A. Dankenbring, PHK, PI Goslar

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