AK: Arbeitszeitaufzeichnungen – MitarbeiterInnen haben Fairness verdient

AK: Arbeitszeitaufzeichnungen – MitarbeiterInnen haben Fairness verdient

Wien (OTS) – Da staunte Oberkellner T. A. nicht schlecht, als er nach seiner Kündigung beim „Unternehmen von Weltruf“ (Eigendefinition des Arbeitgebers) die Lohnabrechnung erhielt. Die der Abrechnung zugrunde gelegten Arbeitsstunden konnten laut seinen eigenen Aufzeichnungen so nicht stimmen. Das bestätigte letztlich auch das Gericht beim Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien wegen eines Beendigungsstreits. Sie werden den Beschäftigten nur kurz in elektronischer Form zur Einsicht und Bestätigung vorgelegt. Den Beschäftigten war und ist es nicht möglich die Aufzeichnungen mit den eigenen zu vergleichen und so zu kontrollieren. AK Präsidentin Renate Anderl: „Wir wollen, dass die Aufzeichnungen vom Arbeitgeber in schriftlicher Form ausgehändigt werden, ohne dass diese das verlangen müssen und die ArbeitnehmerInnen genug Zeit bekommen, diese zu kontrollieren. So viel Zeit muss sein, das ist ein Gebot der Fairness gegenüber den MitarbeiterInnen.“

Alle Beschäftigten des Nobelrestaurants müssen monatlich die Arbeitsnachweise im Lohnbüro einsehen und per Handflächen-Scan abzeichnen. Die Nachweise werden an Hand der Dienstpläne erstellt. Aber durch Diensttausche kommt es immer wieder zu Änderungen, die in den elektronischen Aufzeichnungen ebenso wenig Berücksichtigung finden wie notwendige Nacharbeiten im Spätdienst. Auch Arbeiten wie Tische abwischen, Aufdecken für den nächsten Tag, Getränke nachschlichten oder Kaffeemaschine reinigen sind Teil der Arbeit, dürfen daher nicht unbezahlt bleiben und müssen ebenfalls in die elektronische Zeitaufzeichnung einfließen.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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