Sozialausschuss billigt Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar

Sozialausschuss billigt Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar

Betriebe erhalten künftig Hälfte der Lohnkosten ersetzt

Wien (PK) – Im Zuge der Corona-Krise wurde in Österreich die sogenannte Sonderbetreuungszeit eingeführt. Sie ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, im Bedarfsfall von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden oder eine 24-Stunden-Betreuerin nicht nach Österreich einreisen darf. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der diesfalls einen Teil der Lohnkosten vom Staat erhält. Derzeit ist dieses Instrument mit Ende September befristet, nun soll es bis Ende Februar 2021 verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Regierung wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit angenommen. Gleichzeitig werden dem betroffenen Betrieb ab Oktober die Hälfte der Lohnkosten – und nicht nur wie bisher ein Drittel -ersetzt.

Gegen den Gesetzentwurf stimmte lediglich die SPÖ. Sie vermisst, wie die FPÖ, einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit und will auch ArbeitnehmerInnen, die mit einem schwer erkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben, den Zugang zu diesem Instrument eröffnen. Entsprechende Anträge der SPÖ und der FPÖ fanden im Ausschuss allerdings keine Mehrheit. Ein Entschließungsantrag der NEOS, der auf eine Änderung des Arbeitsrechts in Zusammenhang mit Home-Office abzielt, wurde vom Sozialausschuss vertagt.

In der ersten Phase rund 30.000 Kinder betreut

In Anspruch genommen werden kann die Sonderbetreuungszeit laut Gesetzentwurf (351 d.B.) neuerlich bis zu drei Wochen, und zwar unabhängig davon, ob man das Instrument bereits genutzt hat oder nicht. Auch eine Inanspruchnahme in den Herbst-, Weihnachts- und Semesterferien ist gegebenenfalls möglich. In der ersten Phase von März bis Mai konnten laut Familienministerin Christine Aschbacher insgesamt 29.341 Kinder, 188 behinderte Menschen und 110 pflegebedürftige Personen betreut werden. Das sei eine durchaus große Anzahl, sagte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger. Er wies zudem darauf hin, dass das Instrument durch den höheren Kostenersatz für Unternehmer attraktiver werde.

SPÖ und FPÖ urgieren Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Seitens der SPÖ bekräftigte Alois Stöger die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei gleichzeitig 100%igem Kostenersatz für die Betriebe. Dass die Entscheidung allein beim Arbeitgeber liegt, bedeute enorme Unsicherheit für ArbeitnehmerInnen, wird im eingebrachten Gesetzesantrag (430/A) kritisiert. Bestätigt sieht sich Stöger durch die vorliegenden Zahlen, seiner Einschätzung nach konnte das Modell kaum von Betroffenen in Anspruch genommen werden. Stögers Fraktionskollegin Verena Nussbaum kritisierte, dass die Sonderbetreuungszeit ArbeitnehmerInnen, die mit einem schwer erkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben, nach wie vor nicht offen stehe.

Zustimmung erhielt der Gesetzentwurf von FPÖ und NEOS. Die FPÖ hätte zwar gerne eine arbeitnehmerfreundlichere Regelung, sagte Peter Wurm mit Hinweis auf den Antrag seiner Fraktion (427/A(E)), immerhin komme es aber zu einer Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation.

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler und ihr Fraktionskollege Gerald Loacker betonten, dass es vorrangiges Ziel sein müsse, die Schulen offenzuhalten. Würden die Schulen für unter 14-Jährige in jedem Fall geöffnet bleiben, könnte man sich die Sonderbetreuungszeit ersparen, hielt Loacker fest.

Arbeitsministerin Aschbacher zufolge sind aber ohnehin keine flächendeckenden Schulschließungen geplant. Die Klassen sollten nur in Ausnahmefällen geschlossen werden, versicherte sie.

Flexibleres Arbeiten im Home-Office: NEOS fordern Änderungen im Arbeitsrecht

Gemeinsam mit der Regierungsvorlage zur Diskussion stand auch ein Antrag der NEOS (822/A(E)). In Anbetracht der zunehmenden Arbeit im Home-Office sieht Gerald Loacker die Notwendigkeit, das Arbeitsrecht zu ändern und flexibleres Arbeiten zu ermöglichen, sowohl was den Arbeitsort als auch die Arbeitszeit betrifft. Anpassungsbedarf orten die NEOS außerdem beim Sozialversicherungsrecht und beim Steuerrecht, etwa im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers zu Hause oder das Pendlerpauschale.

Die Regierung habe zwar Regelungen in Aussicht gestellt, “aber sehen tun wir nichts”, kritisierte Loacker und hob die Notwendigkeit hervor, den Schritt “von der Ankündigung zur Tat” zu machen. Auch FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm hält neue Regelungen für geboten, wiewohl er gleichzeitig davor warnte, im Zuge der notwendigen Anpassungen Arbeitnehmerrechte zu beschneiden. Christian Drobits (SPÖ) verwies auf einen bereits vor dem Sommer eingebrachten Antrag seiner Fraktion und sprach sich dafür aus, den befristeten Unfallversicherungsschutz beizubehalten und bei der Neuregelung auch den Datenschutz zu berücksichtigen.

Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien mit der Begründung vertagt, dass man die laufenden Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern abwarten solle. Diese wüssten am besten, wo die Probleme liegen, unterstrich Grünen-Sozialsprecher Markus Koza. Arbeitsministerin Aschbacher wies auf eine Arbeitsgruppe in ihrem Ressort und geplante Gespräche mit den Sozialpartnern hin. “Wir sind mitten im Prozess”, erklärte sie und qualifizierte es als wichtig, die Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs

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