Änderungen bei den COVID-19 bedingten Einreisebestimmungen nach Österreich

Änderungen bei den COVID-19 bedingten Einreisebestimmungen nach Österreich

Bestimmungen treten am Montag, den 28. September, in Kraft.

Wien (OTS/BMSGPK) – Eine Novelle der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 bringt ab 28. September Neuerungen, die Einreisebestimmungen nach Österreich betreffend.****

Für 6 Drittstaaten wird das Einreiseverbot aufgehoben, damit unterliegen diese Staaten keinen Beschränkungen mehr.

Diese Staaten sind:

– Australien

– Japan

– Kanada

– Neuseeland

– Republik Korea

– Uruguay

Auch Schweden und Großteil von Portugal keine Risikogebiete
mehr

Gleichzeitig werden in Europa auch Schweden und Portugal(mit Ausnahme der Regionen Lissabon und Norte) von der Liste der Risikogebiete genommen. Damit ist eine Einreise aus Schweden und Portugal (mit Ausnahme der Regionen Lissabon und Norte) für EU/EWR BürgerInnen, Schweizer BürgerInnen, BürgerInnen aus dem Vereinigten Königreich und für Personen die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben wieder ohne Coronatest möglich.

Neue Risikogebiete – darunter Prag, Großraum Paris und
Israel

Gleichzeitig werden folgende Staaten und Regionen als Risikogebiete eingestuft:

– Lissabon und Norte (Portugal)

– in Frankreich die Regionen: Île-de-France (= Großraum Paris) und Cote d’Azur, Provence-Alpes

– in Tschechien: Prag

– Andorra

– Argentinien

– Bahrein

– Costa Rica

– Israel

– Kuwait

– Malediven

Bei Einreisen aus diesen Ländern bzw. Regionen gelten spezifische Einreisereglungen.

Alle Regelungen für die Einreise nach Österreich finden Sie unter
[https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coron
avirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html]
(https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coron
avirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html)

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Mit dieser Novelle reagieren wir auf Basis der Faktenlage auf aktuelle Entwicklungen. In jenen Ländern und Regionen, wo sich die Coronalage positiv entwickelt, können wir die Einreise wieder erleichtern, dort, wo sich die Coronasituation verschlechtert, braucht es für die Einreise wieder verschärfte gesundheitliche Sicherheitsbestimmungen. Unser aller Ziel muss es aber sein, alles dafür zu tun, das Coronavirus in den Griff zu bekommen, damit ein unbeschränktes Reisen wieder möglich wird“. (schluss)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Margit Draxl
Pressesprecherin
+43 1 711 00-862477
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender