FPÖ – Schrangl: Nach EuGH-Entscheidung AirBnB konsequent zurückdrängen
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FPÖ – Schrangl: Nach EuGH-Entscheidung AirBnB konsequent zurückdrängen
FPÖ in Regierung schützte mehr als 600.000 Sozialwohnungen vor Kurzzeitmiete
Wien (OTS) – „Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Thema AirBnB muss durch die Bundesregierung genutzt werden. Diese hybride Wohnform muss zurückgedrängt werden“, forderte FPÖ-Bautensprecher NAbg. Mag. Philipp Schrangl gesetzliche Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen im Bereich des Mietrechtsgesetzes.
„Wir haben in Gestalt der WGG-Novelle 2019 gezeigt, dass man Kurzzeitvermietungen wirksam entgegentreten kann – wenn der politische Wille vorhanden ist“, verwies Schrangl auf § 8 Abs. 3 des novellierten Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. „Mehr als 600.000 gemeinnützige Mietwohnungen wurden unter FPÖ-Regierungsbeteiligung vor Kurzzeitvermietungen geschützt. Jetzt muss dieser Schritt mindestens im Vollanwendungsbereich des MRG nachvollzogen werden“, betonte Schrangl, der auch einen dementsprechenden Antrag einbringen wird.
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