HZA-OS: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf; Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister

HZA-OS: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf; Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister

Osnabrück (ots) – Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde. Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1.Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind. Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrug, illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Hauptzollamt Osnabrück beteiligte sich mit 44 Beamtinnen und Beamten an der bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 45 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 25 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In vier Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 16 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
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