Ecker: EUGH-Urteil bestätigt SPÖ-Forderungen nach Qualitätsangaben bei Herkunftskennzeichnung

Ecker: EUGH-Urteil bestätigt SPÖ-Forderungen nach Qualitätsangaben bei Herkunftskennzeichnung

Wien (OTS/SK) – SPÖ-Landwirtschaftssprecherin Cornelia Ecker zeigt sich erfreut über das EUGH-Urteil zu Herkunftskennzeichnungen in der EU. Die Abgeordnete fordert schon lange, dass eine Herkunftskennzeichnung auf jeden Fall mit einer Qualitätskennzeichnung einhergehen muss. „Nur weil die Produkte aus einem bestimmten Land kommen, heißt das nicht, dass sie nach hochqualitativen Standards erzeugt wurden. Gerade die Tierhaltung und die Herkunft der Futtermittel, aber auch die Einhaltung der Arbeitsbestimmungen in der Produktion sind wichtige Qualitätskriterien, die zusätzlich zu einer Herkunftskennzeichnung unbedingt ersichtlich sein müssen“, erklärt die Abgeordnete. Auch in Österreich muss die Herkunftskennzeichnung deshalb mit zusätzlichen Kriterien verknüpft sein. Das ist eine wichtige Grundinformation für KonsumentInnen und eine Auszeichnung für qualitativ hochwertige Produkte. Das EUGH-Urteil bestätigt nun genau dies. Eine regionale Herkunftsbezeichnung muss demnach mit Qualitäts- oder Sicherheitskriterien einhergehen. ****

Ecker hofft, dass dies ein geeignetes Mittel im Kampf um artgerechte Tierhaltung sein kann. „Die Verbreitung von Vollspaltenböden oder die Verwendung von genmanipulierten Futtermitteln wie Soja aus abgeholztem Regenwald könnten durch solche Qualitätskriterien entschieden eingeschränkt werden. Eine Herkunftskennzeichnung mit Qualitätskriterien gibt den Landwirtinnen und Landwirten einen wirtschaftlichen Anreiz, auf diese Kriterien zu setzen“, meint Ecker. (Schluss) sd/ls

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