Behördlich geschlossene Betriebe urgieren Entschädigung

Behördlich geschlossene Betriebe urgieren Entschädigung

Hotels in Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Salzburg warten noch immer auf Erledigung ihrer Ansprüche nach dem Epidemiegesetz

Wien (OTS) – Prodinger: „Lage der Saisonhotellerie katastrophal, Betriebe brauchen Sofortmaßnahmen!“

Anders als die meisten durch die Coronakrise geschädigten Unternehmer haben viele Hoteliers und Gastronomiebetriebe (Tirol) Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstentgang. Denn Hotels in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurden im März geschlossen, bevor die Regierung mit ihrem „Covid-19-Maßnahmengesetz” die Schadenersatzansprüche für stillgelegte Unternehmen gestrichen hat.

Im Sommer veröffentlichte die Regierung eine Verordnung, die die Berechnung der Entschädigungsansprüche genau regelt. Es geht bei den Entschädigungen um die ersten zwei Wochen ab 15. März – maßgeblich war damals das Epidemiegesetz, das eine Entschädigung vorsieht, und nicht das erste Covidgesetz. Danach wurden die Verordnungen von den einzelnen Bezirkshauptmannschaften auf die neue Rechtsgrundlage umgestellt – aus Betriebsschließungen wurden Betretungsverbote für Gäste. “Seit Monaten warten die Betriebe auf die Auszahlungen des Verdienstentgangs”, sagt Mag. Lukas Prodinger von der Prodinger Steuerberatung.

Der infolge der jüngsten Reisewarnungen erfolgte Einbruch bei den Buchungen für die kommende Wintersaison wirkt sich katastrophal auf die Liquidität der Betriebe aus. Anzahlungen für gesicherte Buchungen bleiben aus und es fehlen die finanziellen Mittel, um über den Herbst zu kommen. „Daher ist es äußerst wichtig, der Verordnung nachzukommen und die Entschädigungen in den nächsten Tagen auszuzahlen“, richtet Dr. Manfred Schekulin von Prodinger einen dringenden Appell an die zuständigen Behörden.

Prodinger Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
t.reisenzahn@prodinger.at
01/8907309

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender