Armenien verletzt wieder die humanitäre Waffenruhe und das humanitäre Völkerrecht

Armenien verletzt wieder die humanitäre Waffenruhe und das humanitäre Völkerrecht

Wien (OTS) – In groben Verletzung der humanitären Waffenruhe, die durch Vermittlung der USA zwischen den Außenministern von Aserbaidschan und Armenien gestern erziel wurde und seit dem 26. Oktober 2020, um 8.00 Uhr Lokalzeit in Kraft getreten ist, nahmen Streitkräfte der Republik Armenien bereits am selben Tag, um 08.05 Uhr Einheiten der aserbaidschanischen Armee im Dorf Safiyan im Bezirk Lachin unter Artilleriebeschuss. Später wurden die Stadt Tartar und die Dörfer des Bezirks Tartar von den armenischen Streitkräften intensiv beschossen. Armenische Truppen haben auch der durch Russland und Frankreich am 10. und 17. Oktober 2020 vermittelten Waffenruhen nicht eingehalten.

Das Hauptzweck der oben erwähnten humanitären Waffenruhen bestand darin, den Austausch von getöteten und gefangen genommenen Soldaten zu ermöglichen. Armenien nutzt aber humanitäre Waffenruhe zu eigenen Zwecken. Aserbaidschan hat mehrmals Leichen armenischer Soldaten in den befreiten Gebieten gesammelt und wollte sie durch Vermittlung des Roten Kreuzes (ICRC) an Armenien liefern. Armenien hat aber verweigert, Leichen eigener Soldaten von ICRC zu übernehmen. Darüber hinaus hat Aserbaidschan vorgeschlagen, durch Vermittlung von ICRC alle Gefangenen nach dem Prinzip „Alle gegen Alle“ auszutauschen. Armenien hat auch diesen Vorschlag Aserbaidschans nicht akzeptiert. Aserbaidschan wollte also einseitig die getöteten und gefangengenommenen armenischen Soldaten an Armenien liefern, was von Armenien nicht angenommen wurde. Da die Republik Armenien seine militärische Niederlage und die tatsächliche Anzahl von seinen getöteten Soldaten von der eigenen Gesellschaft geheim hält, ist sie an einer richtigen Waffenruhe nicht interessiert. Armenien versucht durch humanitäre Waffenruhen seine Truppen wieder zusammenzustellen, neue Waffen, die es von seinen Anhängern im Ausland bekommt, an die vorderste Front zu liefern und ausländische Söldner zu rekrutieren.

Armenische Truppen nehmen in Verletzung des humanitären Völkerrechts aserbaidschanische Städte und Dörfer unter Artillerie-und Raketenbeschuss, infolgedessen wurde vom 27. September 2020 bis heute 65 Zivilisten getötet, 297 verwundet, 2243 Einfamilienhäuser, 90 mehrstöckige Wohnhäuser und 402 weitere zivile Einrichtungen zerstört.

Darüber hinaus rekrutiert Armenien laut Medienberichte Minderjährige als Soldaten und setzt sie in den Kämpfen gegen aserbaidschanische Streitkräfte ein. Das ist ein weiterer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, einschließlich die Kinderrechte.

Armenien nutzt auch ausländische Journalisten zu seiner eigenen Propagandazwecken und unternimmt bewusst keine Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit, was auch mit Normen des humanitären Völkerrechts unvereinbar ist. Darüber hinaus verfolgt und bedroht Armenien ausländische Journalisten, die Wahrheit über das Geschehen an der Front und darüber hinaus berichten. So erhielten Journalisten des französischen TV-Senders “TF1” Todesdrohungen und ihre bereits ausgestrahlte Berichterstattung über Bombardierung aserbaidschanischer Städte durch armenische Truppen wurde von der Internetseite und der Videothek des TV-Senders gelöscht. Wo bleibt der Medienbeauftragter der OSZE, wieso verurteilt er die Drohungen an Journalisten und die Gefährdung des Lebens der Journalisten nicht?

Die internationale Gemeinschaft sollte völkerrechtswidrige Handlungen Armeniens aufs Schärfste verurteilen und den sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Rückzug armenischer Okkupationstruppen aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans entsprechend den vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der OSZE-Dokumente entschlossen fordern. Wenn das geschieht, wird die politische Lösung des Konfliktes möglich sein und wird der dauerhafte Frieden wieder in der Region wiederhergestellt werden!

Botschaft der Republik Aserbaidschan
+4314031322
vienna@mission.mfa.gov.az
http://vienna.mfa.gov.az

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