Köstinger: Umsatzersatz ist für betroffene Lockdown-Betriebe überlebenswichtig
Köstinger: Umsatzersatz ist für betroffene Lockdown-Betriebe überlebenswichtig
80 Prozent Umsatzersatz können ab heute beantragt werden – Kurzarbeit statt Kündigung: Verbessertes Modell soll Arbeitsplätze sichern
Wien (OTS) – „Mit dem Umsatzersatz bekommen Betriebe, die laut Verordnung von den Lockdown Einschränkungen betroffen sind, im November 80 Prozent ersetzt. So können wir die wirtschaftlichen Folgen in dieser schwierigen Zeit maximal abfedern. Vor allem für Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft ist der Umsatzersatz überlebenswichtig“, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger im Rahmen der Präsentation der Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundesregierung. „Die Antragstellung ist ab heute bis spätestens 15. Dezember 2020 über FinanzOnline möglich. Abholung und Lieferservices werden ebenso nicht gegengerechnet, wie Kurzarbeit oder der Fixkostenzuschuss 1“, erklärt Köstinger. Nähere und laufend aktualisierte Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen stehen unter [www.sichere-gastfreundschaft.at]
(http://www.sichere-gastfreundschaft.at) zur Verfügung.
„Der Lockdown ist kein Selbstzweck, er dient der notwendigen Reduktion der Infektionszahlen. Die Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie oder auch dem Veranstaltungsbereich sind nicht schuld an dieser Situation. Sie haben über Monate alles dafür getan, um Gästen und Beschäftigten eine sichere Gastfreundschaft zu ermöglichen. Daher entschädigen wir sie nun mit dieser Maßnahme für die Umsatzeinbußen im November. Wenige Tage nach Antragstellung soll das Geld am Konto der Betriebe sein. Das Anbieten von Liefer- und Abholservices ist ausdrücklich erwünscht, die Einnahmen daraus werden mit der Entschädigung nicht gegengerechnet.“
Zudem hat die Bundesregierung ein verbessertes Modell der Kurzarbeit auf den Weg gebracht. „Kurzarbeit statt Kündigungen lautet unser Ziel. Darum weiten wir die Kurzarbeit aus, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Im November ist eine Arbeitszeitreduktion auf bis zu null Prozent möglich. Betroffene Mitarbeiter erhalten weiterhin 80-90 Prozent ihres Nettoeinkommens“, so Köstinger. Das verbesserte Modell kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. bis längstens 20.11. beantragt werden. Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlich beantragt werden. „Mit diesem Paket schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Branche gut über den November kommt. In dieser Phase müssen die Infektionszahlen sinken, damit die Branche für die kommenden Monate eine wirtschaftliche Perspektive hat“, so Köstinger abschließend.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
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