FPÖ – Wurm zu Konsumentenschutz: Grüne sitzen im Boot mit den Konzernlobbyisten der Weltwirtschaftsordnung

FPÖ – Wurm zu Konsumentenschutz: Grüne sitzen im Boot mit den Konzernlobbyisten der Weltwirtschaftsordnung

Aushebelung der Bundeswettbewerbsbehörde in Sachen Konsumentenschutz ist grüner Sündenfall

Wien (OTS) – „Eine Schmierenkomödie ersten Ranges zieht die grüne Nationalratsfraktion wieder einmal in Sachen Konsumentenschutz ab. Wieder einmal macht man sich zum billigen Helfershelfer der Kurz-ÖVP und deren Interessen. Dabei müsste es aus sachpolitischer Sicht gerade in Covid-19-Zeiten für die österreichische Bevölkerung so existenziellen Materie eigentlich noch mehr an Konsumentenschutz geben. Seit die Grünen in der Regierung sitzen, geht in Sachen Konsumentenschutz aber leider gar nichts mehr. Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde die mehrjährige Finanzierungsgarantie verwehrt, die Geschäftsführerbestellung hinter dem Rücken des Parlaments durchgedrückt. Die Konsumentenschutzsektion wurde auf ausdrücklichen Befehl von Minister Anschober abgeschafft und im Ausschuss für Konsumentenschutz versucht die grüne Nationalratsfraktion – an der Spitze Bereichssprecherin Ulrike Fischer – jedes Konsumentenschutzanliegen durch Vertagungsanträge im Keim zu ersticken. Dafür macht man sich zum Büttel von Konzernlobbyisten in der Weltwirtschaftsordnung. Durch die jüngste Aushebelung der Bundeswettbewerbsbehörde in Sachen Konsumentenschutz ist der grüne Sündenfall perfekt“, sagte heute FPÖ-Konsumentensprecher NAbg. Peter Wurm.

„Tarnen, Täuschen und Tricksen was das Zeug hält, das ist die Methode der Grünen in Sachen Konsumentenschutz. Anstatt die höchst bewährte Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen des europäischen Konsumentenschutzes hier weiter weisungsfrei zum Wohle der Bürger tätig sein zu lassen, erlagen die grünen Abgeordneten offenbar den Cheflobbyisten beinharter Wirtschaftsinteressen. Denen ist die Bundeswettbewerbsbehörde, die unabhängig und weisungsfrei nur dem Gesetz verpflichtet ist, schon längst ein Dorn im Auge. Und die Grünen machen hier ohne Wenn und Aber mit und verschieben zentrale Kompetenzen weg von der Bundeswettbewerbsbehörde hin zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, das in Konsumentenschutzfragen zwar absolut inkompetent, dafür aber gegenüber der ÖVP-Wirtschaftsministerin Schramböck weisungsgebunden ist. Deshalb stellt sich für viele Beobachter schon längst die Frage, was ist der Preis für diese Machtverschiebung weg von einer unabhängigen Behörde hin zu einem Amt, das in der ÖVP-Lehenspyramide des Wirtschaftsministeriums, der Wirtschaftskammer und damit des Wirtschaftsbundes nichts anderes als eine Befehlsempfängerfunktion hat“, erklärte Wurm.

„Einmal mehr verräterisch waren die Wortmeldungen der grünen Nationalratsabgeordneten Götze, die für die Machtverschiebung weg von der Bundeswettbewerbsbehörde hin zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen das ‚Vertrauensverhältnis‘ als entscheidendes Argument für die Grünen zur Zustimmung dieser Änderung gebracht haben. Dazu passt, dass sich die Grünen seit Tagen wehren, dass sowohl der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde als auch der Präsident des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vor dem Ausschuss für Konsumentenschutz hier Rede und Antwort stehen. Der FPÖ-Vorschlag, die beiden Organwalter zu laden, hat den grünen Klub von der Bereichssprecherin bis hin zum zuständigen Fachreferenten tagelang in Aufruhr und Schockstarre zugleich versetzt. Offensichtlich hat man im Dunstkreis des von Konsumentenschutzminister Anschober und seinen Ansprechpartnern im grünen Parlamentsklub doch eine ganze Menge zu verbergen, wenn es um das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geht. Da dürfte es breitflächig schmutzigen Lobbyismus gegeben haben, in den als Bestimmungs- und Beitragstäter eine ganze Reihe von grünen Funktionären involviert sind“, sagte Wurm.

„Auch, wenn die Grünen jetzt alles dazu getan haben, dass diese schmutzige Machtverschiebung zugunsten von Konzernlobbyisten mit ihrem Wissen und Willen nicht ans Tageslicht kommen soll, täuschen sie sich für die weitere Zukunft. Mit der Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle haben sie jene Grenze überschritten, bei der ihnen noch umfangreiche parlamentarische, aber auch durchaus andere Verfahren im Straf- und Zivilrecht drohen könnten, die den gesamten Tatplan hinter dieser Aktion offenlegen und die Schuldigen an die Öffentlichkeit bringen wird”, betonte Wurm.

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