Mückstein: Zusätzliche finanzielle Hilfeleistungen für Terroropfer in Höhe von 2,2 Mio. Euro

Mückstein: Zusätzliche finanzielle Hilfeleistungen für Terroropfer in Höhe von 2,2 Mio. Euro

Sozialminister kündigt zudem an, Entschädigungen von Verbrechensopfern zu evaluieren

Wien (OTS) – Der 2. November 2020 hat die ganze Republik zutiefst bewegt und sich ins kollektive Gedächtnis der Österreicherinnen und Österreicher eingeprägt. In den Abendstunden dieses Tages hat ein einzelner Attentäter wahllos das Feuer auf Menschen in der Wiener Innenstadt eröffnet. Mehrere Menschen sind ums Leben gekommen und zahlreiche Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

„Das menschliche Leid, das in Familien gebracht wurde, kann niemals wieder gut gemacht werden. Die Bundesregierung wird alles in ihrer Macht stehende tun, um Terrorismus und Gewalt mit allen gebotenen Mitteln konsequent zu bekämpfen und um derartige Anschläge in Zukunft zu verhindern. Sie ist sich auch ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen des Terroranschlages bewusst. Neben der psychosozialen Betreuung der Opfer ist mir auch die finanzielle Hilfeleistung besonders wichtig“, erklärt Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein.

Familien- und Integrationsministerin Susanne Raab: „Der schreckliche Terroranschlag von Wien wird nie vergessen sein. Die Wunden bei den Hinterbliebenen werden für immer tief sitzen, dieses Leid kann nie aufgewogen werden. Als Republik können wir hier nur versuchen, einen Beitrag zur Unterstützung der Opfer und Hinterbliebenen zu leisten, die durch diesen Schicksalsschlag so hart getroffen worden sind. Genau das soll diese zusätzliche finanzielle Hilfsleistung für die Betroffenen sein. Klar ist auch: Die Regierung wird weiterhin alles tun, um Terror und Extremismus in Österreich konsequent zu bekämpfen und zu verhindern.“

Über das Verbrechensopfergesetz, das auch Opfern terroristischer Straftaten offensteht, konnten den Opfern bereits zahlreiche Hilfeleistungen zuerkannt werden, in mehr als 50 Fällen wurde vom Sozialministeriumservice auch ein Schmerzensgeld gewährt. „Es hat sich gezeigt, dass mit den Möglichkeiten des Verbrechensopfergesetzes allein nicht das Auslangen gefunden werden kann. Aus diesem Grund wurden in meinem Ressort verschiedene Optionen geprüft, um den Bedürfnissen der Opfer hier besser entsprechen zu können“, so Mückstein.

Die Republik stellt daher für zusätzliche Hilfeleistungen der Opfer des Terroranschlages vom 2. November 2020 einen Betrag in Höhe von bis zu 2,2 Mio. Euro zur Verfügung, der bei Bedarf noch erhöht werden könnte. Aus diesen Mitteln kann Opfern, die eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, eine zusätzliche Hilfeleistung zur Abgeltung der Schmerzen ausbezahlt werden. Die Höhe dieses Schmerzensgeldes bemisst sich nach jenen Grundsätzen, wie sie auch im Falle von Klagen vor ordentlichen Gerichten zur Anwendung kommen. Darüber hinaus wurde Vorsorge getroffen, die Bestattungs- und Überführungskosten in tatsächlicher Höhe ersetzen zu können.

Die Abwicklung der zusätzlichen Hilfeleistungen wird von der Opferhilfeeinrichtung WEISSER RING übernommen, die bereits in vielfältiger Weise im Interesse der Opfer des Terroranschlages tätig wurde. “Der WEISSE RING stellt Opfer von Straftaten mit ihren Bedürfnissen und Interessen ins Zentrum seiner Arbeit. Als der Terroranschlag am 2. November 2020 ganz Österreich erschütterte, standen wir bereits am Tag danach bereit, um Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen beizustehen. Insgesamt 87 Menschen haben in der Folge den Weg zu uns gefunden, 69 davon durften wir längerfristig begleiten. Ein besonderes Anliegen war es uns auch, zu klären wer im Zusammenhang mit dieser furchtbaren Tat als Opfer im Sinne des Verbrechensopfergesetzes (VOG) zu sehen ist. Ich freue mich sehr, dass nunmehr mit der Einrichtung dieses Fonds Gelder zur Verfügung gestellt werden, die Hilfeleistungen ermöglichen, die über den Rahmen des VOG hinausgehen”, erklärt Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek, Präsident des WEISSEN RINGS. “Der WEISSE RING steht als Anlaufstelle für alle Betroffenen zur Verfügung und übernimmt die Errichtung und Administration dieses Fonds. Es ist mir eine große Freude, dass uns diese wichtige Aufgabe übertragen wird.”

Dem Verein WEISSER RING steht ein hochrangiges Expert:innengremium zur Seite. Für die Vorsitzführung in diesem Gremium konnte Dr. Ronald Rohrer, ehemaliger Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes, gewonnen werden. „Der Terror des 2. November 2020 hat unschuldige Menschen getroffen, die sich im Staatsgebiet aufgehalten haben. Das eigentliche Ziel des Angriffs waren Ausrichtung und Struktur unseres Gemeinwesens. Die Republik Österreich solidarisiert sich mit den Terroropfern und ihren Angehörigen auch durch die finanzielle Unterstützung des Angebots des Weißen Rings zu weitergehender Hilfeleistung. Die Kommission, deren Vorsitzender zu sein, ich die Ehre habe, kann das Unfassbare nicht ungeschehen machen, sie wird aber ihr Bestes geben und versuchen, diesem Auftrag gerecht zu werden und dem Leid seinen Schrecken zu nehmen”, betont Rohrer.

Die Opfer des Terroranschlages, die nach dem Verbrechensopfergesetz bereits eine Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld oder einen Ersatz der Bestattungskosten erhalten haben, werden in den nächsten Tagen vom Sozialministeriumservice schriftlich über die zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit informiert.

Nähere Informationen sind auf der Website der Opferhilfeeinrichtung WEISSER RING unter [http://www.weisser-ring.at] (http://www.weisser-ring.at/) abrufbar.

Das in seiner ursprünglichen Fassung bereits aus den 1970er-Jahren stammende und in der Folge oftmals novellierte Verbrechensopfergesetz bietet eine breite Palette an Hilfeleistungen für Opfer von Gewalttaten, hält aber nicht für jede Art von Verbrechen eine zufriedenstellende Entschädigung bereit. „Um auf vorsätzliche Gewalt in Zukunft zeitgemäß reagieren zu können, beabsichtige ich daher, die Entschädigung von Verbrechensopfern generell einer Evaluierung zu unterziehen“, kündigt Sozialminister Mückstein an.

Anbei der Link zu den FAQ´s:
[https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialentschaedigun
g/Verbrechensopfer]
(https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialentschaedigun
g/Verbrechensopfer)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Karin Fischer, BA
Pressereferentin
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