Keine gemeinsame Obsorge bei Gewalt

Keine gemeinsame Obsorge bei Gewalt

Europäischen Parlament fordert dringende Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen bei Sorgerechtsstreitigkeiten.

Wien (OTS) – Wie vom Pressedienst des Europäischen Parlament mitgeteilt, wurde am Mittwoch mit 510 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen und 141 Enthaltungen dringende Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen bei Sorgerechtsstreitigkeiten gefordert.

Der Verein Wiener Frauenhäuser begrüßt den Beschluss der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass häusliche Gewalt bei Sorgerechtsstreitigkeiten vermehrt Berücksichtigung finden müssen, außerordentlich.

„Immer noch stellen wir in der Praxis fest, dass in Scheidungs-und Obsorgeverfahren die Gewalt an Frauen und Kinder nicht ausreichend ernst genommen wird, vielmehr die Rechte des Täters auf die Kinder über alles gestellt werden“, so die Vorsitzende des Vereins, Martina Ludwig-Faymann.

Während in Strafrechtsverfahren Opfer von Gewalt schonend und getrennt vom Täter einvernommen werden, damit sie durch die Erzählungen der erlittenen Gewalt nicht neuerlich traumatisiert werden, müssen sie im Scheidungs – und Obsorgeverfahren über die Gewalt an viele verschiedenen Stellen berichten, mit dem Täter zusammentreffen und manchmal auch gemeinsam mit ihm eine Erziehungsberatung machen. „Der Schutz der Frauen vor Gewalt und das Wohl der Kinder muss aber immer über allem stehen“ fordert Andrea Brem, Geschäftsführerin des Vereins.

Indem misshandelte Frauen auch nach der Trennung gezwungen sind elterliche Verantwortung mit dem Ex-Mann gemeinsam wahrzunehmen, sind sie auch weiterhin oft seinen Quälereien, Demütigungen und Beschimpfungen ausgesetzt. Auch die Kinder kommen auf diese Weise nicht zu einem unbeschwerten Leben, weil die Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter Teil ihres Lebens bleibt.

“Bei Paaren, wo es während der Beziehung Gewalt gab und wo keine wertschätzende Kommunikation mehr möglich ist, ist es auch nicht möglich, dass die Obsorge gemeinsam gelebt wird“, meint die Vorsitzende.

Es ist endlich an der Zeit, dass auch in Österreich vermehrt Kinder in Obsorgeverfahren durch speziell geschulte Menschen angehört werden und es ist Aufgabe der Gerichte ihre Wünsche und Ängste anzuhören.

„Natürlich ist es das Beste für Kinder, wenn beide Elternteile auch nach einer Trennung liebevoll für sie sorgen. Aber Kinder und Jugendliche haben auch ein Recht – und ich würde es als Menschenrecht bezeichnen – den Kontakt zu einem toxischen, für ihre körperliche und seelische Gesundheit nicht geeigneten, Elternteil abzubrechen“, so Andrea Brem.

Verein Wiener Frauenhäuser
E-Mail: verein@frauenhaeuser-wien.at
Telefon: 01/485 30 30

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