Grünes Licht für Budgetbegleitgesetz nach kontroverser Debatte im Bundesrat

Grünes Licht für Budgetbegleitgesetz nach kontroverser Debatte im Bundesrat

Keine Einwände gegen Plastikpfand, verlängerte Zuschüsse für betriebliche Testungen und die Erhöhung niedriger Pensionen

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats stand das umfangreiche Budgetbegleitgesetz mit den Schwerpunkten Umweltförderung und Gewaltschutz. Es dient der Umsetzung von Kernelementen des Budgets für das kommende Jahr 2022. Bei der Erstellung der jeweiligen Budgets selbst hat die Länderkammer allerdings kein Mitspracherecht.

Weitere Punkte der Tagesordnung betrafen unter anderem eine neue Kostenaufteilung für das Institute of Science and Technology Austria (IST-Austria), neue gesetzliche Grundlagen für einen besseren Zugang zu Statistik- und Registerdaten, die Vereinheitlichung von Regelungen im Pfandbriefgesetz, neue Regeln für Investmentfonds und die Verschiebung der NoVA auf Mai 2022.

Die Länderkammer billigte zudem das Vorhaben, die Bestimmungen über Geldwäsche und Cyberkriminalität an EU-Recht anzupassen sowie eine obsolet gewordene Erklärung Österreichs zu einem Europaratsabkommen betreffend Geldwäsche zu widerrufen. Keine Einwände gab es neben dem Plastikpfand auf Einwegflaschen und Dosen, Vorarbeiten zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG), Verschärfungen im Waffen-, Vereins- und Sprengstoffmittelgesetz und einer besseren Vernetzung in Bezug auf das EU-Grenzmanagement ebenso wenig wie für den geplanten Versand eines Briefes zur Corona-Impfung an ungeimpfte Personen.

Ein Ja kam vom Bundesrat auch für die Verlängerung des Zuschusses für COVID-19-Tests in Betrieben bis Jahresende, für die Erhöhung niedriger Pensionen ab 2022 um bis zu 3% sowie für Klarstellungen beim Regelpensionsalter von NotarInnen.

Während der heutigen Plenarsitzung machten die BundesrätInnen auch Forderungen geltend. So verlangten SPÖ und NEOS die Vorlage eines Gewaltschutzpakets. Die SozialdemokratInnen sprachen sich darüber hinaus für die dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation aus. Ebenso drängten sie auf einen Winter-bzw. Heizkostenzuschuss für niedrige Pensionen in der Höhe von 300 €. Die Freiheitlichen wiederum warnten vehement vor einer flächendeckenden LKW-Maut und forderten die Anhebung des amtlichen Kilometergeldes. Sie wandten sich auch gegen Teuerung und versteckte Steuern durch ein Pfandsystem. Die entsprechenden Entschließungsanträge fanden jedoch keine Mehrheit.

Im heutigen Plenum mussten sich auch Bundeskanzler Alexander Schallenberg und Bildungsminister Heinz Faßmann den Fragen von SPÖ-und FPÖ-BundesrätInnen stellen. So legten die Freiheitlichen eine Dringliche Anfrage unter dem Titel “Im Taumel zwischen Corona-Maßnahmen-Chaos, Lockdown-Partys der Bundesregierung und Impfpflicht” vor. Die SPÖ sorgte sich um die Lage in den Bildungseinrichtungen und brachte eine Dringliche Anfrage zum Thema “Corona-Chaos in Kindergärten, an Schulen, Fachhochschulen und Universitäten – Herr Minister haben Sie aus zwei Jahren Krise nichts gelernt?” ein.

Aufgrund der Wortmeldungen von Bundesrat Michael Bernard (FPÖ/N) im Zuge der Debatte über die Verschiebung der NoVA-Erhöhung kam es zu einer Sitzungsunterbrechung. Wegen dessen Äußerungen über schwule und lesbische Menschen, die von den anderen Fraktionen als Beleidigung und Herabwürdigung der Betroffenen beurteilt wurden, verlangten Karl Bader (ÖVP/N), Korinna Schumann (SPÖ/W) und Marco Schreuder (Grüne/W) eine Stehpräsidiale.

SPÖ-BundesrätInnen fordern Teileinspruchsrecht der Länderkammer

Die Bundesrätinnen und Bundesräte nahmen die Debatte über das

Budgetbegleitgesetz zum Anlass, die Politik der Bundesregierung aus ihrer jeweiligen Sicht zu beleuchten. Dabei zeigte sich – wie bereits im Nationalrat – eine höchst unterschiedliche Sicht der Dinge zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsparteien. Während ÖVP und Grüne vor allem die Maßnahmen zur Gewaltprävention und im Bereich der Umweltförderung sowie die ökosoziale Steuerreform hervorhoben, übten SPÖ, FPÖ und NEOS heftige Kritik an der Arbeit der Koalition. Die Opposition vermisste vor allem ausreichende Vorkehrungen für die Bewältigung der Pandemie und die Pflegereform sowie Mittel zur Abfederung der Teuerung.

Zu den konkreten Punkten im Budgetbegleitgesetz gab es seitens der Opposition allerdings teilweise auch positive Reaktionen. Dies betraf etwa die Gewaltprävention, auch wenn es in den Augen der SPÖ noch viel weitreichenderer Maßnahmen bedürfe. Zustimmende Worte gab es auch zur Erhöhung der Umweltförderung und der Schülerbeihilfen. Während die SPÖ auch den Bundeszuschuss für die Jubiläen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland begrüßte, kritisierten die NEOS dies als “feudalistisch”, inkonsistent und intransparent.

Angesichts dieses “Sammelsuriums” von Gesetzen in einem Gesetzespaket – wie dies von einigen BundesrätInnen der Opposition bemängelt wurde – wiederholte und bekräftigte Korinna Schumann (SPÖ/W) die Forderung nach einem Teileinspruchsrecht für die Länderkammer. Damit hätten die BundesrätInnen die Möglichkeit eines differenzierten Votums. So aber müsste man ein derartig unterschiedliches Paket insgesamt ablehnen oder diesem zustimmen.

Finanzminister Gernot Blümel skizzierte kurz die Schwerpunkte des Budgets für 2022 und nannte die steuerliche Entlastung der arbeitenden Menschen, die Bepreisung von umweltschädlichem Verhalten, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die schrittweise Senkung der Staatsschuldenquote. Der letzte Punkt sei deshalb wichtig, um ausreichend fiskalischen Spielraum für etwaige weitere Krisen zu haben, betonte er und unterstrich, dass auch für den jetzigen Lockdown und seine negativen Folgen mit 5 Mrd. € vorgesorgt sei. Das Budgetbegleitgesetz passierte die Länderkammer schließlich mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen.

Budgetbegleitgesetz: ÖVP und Grüne begrüßen Maßnahmen zu verbessertem Gewaltschutz und Erhöhung von Umweltförderungen – Opposition beklagt Mängel

Gewaltschutz und Umweltförderung stellen die zentralen Punkte des Budgetbegleitgesetzes dar. So eröffnet es unter anderem den Gerichten die Möglichkeit, Gewalttätern neben dem Verbot der Rückkehr in die Wohnung oder dem Verbot, sich ihrem Opfer zu nähern, auch eine Gewaltpräventionsberatung zu verordnen. Außerdem ist im Budgetbegleitgesetz eine Erhöhung der Honorare von GerichtsdolmetscherInnen vorgesehen.

Neben Vorkehrungen zur Gewaltprävention werden mit dem Budgetbegleitgesetz zudem Erhöhungen bei Umweltförderungen auf dem Weg gebracht. Sie sollen die thermische Sanierung und den Austausch fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme vorantreiben. Einkommensschwache Haushalte werden demnach beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme unterstützt. Des Weiteren kommt es zu Erhöhungen bei den Schülerbeihilfen und bei der Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). All diese Maßnahmen belaufen sich auf 316,1 Mio. €. Bis 2025 steigen die erwarteten Mehrauszahlungen auf 670,1 Mio. € an. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise sollen die Mittel für die Kurzarbeit laut Budgetbegleitgesetz auf das Jahr 2022 verlängert werden.

Umgesetzt wird mit dem Budgetbegleitgesetz auch die im Regierungsprogramm geplante Forschungsstiftung “Fonds Zukunft Österreich”. Ab 2022 sollen Fördermittel zur Ermöglichung von Spitzenforschung zur Verfügung gestellt werden. Bis 2025 sollen jährlich 140 Mio. € an die Forschungsstiftung fließen. Fix ist auch, dass neben dem ohnehin vorgesehenen Niederösterreich auch Wien und das Burgenland Jubiläumszuschüsse erhalten.

Gewaltschutzprävention und Umweltförderung standen auch im Mittelpunkt der Redebeiträge. Korinna Schumann (SPÖ/W) legte gemeinsam mit Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) einen umfassenden Entschließungsantrag zu einem Gewaltschutzpaket vor, da sowohl den SozialdemokratInnen als auch den NEOS die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen zu mangelhaft sind. Die beiden Fraktionen fordern darin 228 Mio. € und 3.000 Arbeitsplätze zusätzlich für Gewaltschutz, einen regelmäßigen, strukturell verankerten Austausch zwischen den Bundesländern, der Bundesregierung und Gewaltschutz-ExpertInnen im Rahmen eines neu einzurichtenden Gewaltschutz-Dialogs und die deutliche Erweiterung der Budgetmittel des Bundes für die Akuthilfe, die gegenwärtig vorrangig von den Bundesländern finanziert wird. Ferner wollen die AntragstellerInnen einen deutlichen Schwerpunkt auf Prävention legen, Initiativen zum Aufbrechen von Geschlechterstereotypen setzen, Hochrisiko-Fallkonferenzen in allen Bundesländern abhalten und kontinuierliche, niederschwellige, öffentliche Informationskampagnen und umfassende Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen in ganz Österreich ins Leben rufen.

Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) wies auf die Dringlichkeit dieser Forderungen angesichts des 30. Frauenmordes in diesem Jahr in Österreich hin. Diese Morde seien nur die Spitze des Eisbergs, sagte sie, dahinter stünde ein patriarchalisches Familien- und Gesellschaftsbild. Es sei notwendig, Betroffene zu ermutigen, sich Hilfe zu holen. Sie reagierte damit auf die Rede des freiheitlichen Bundesrats Johannes Hübner, der die Forderungen als unrealistisch bezeichnete. Gewalt könne nicht mit Betretungsverboten, Antigewalttraining und Aufhebung von Geschlechterstereotypen begegnet werden, man müsse vielmehr die Gesetze auch durchsetzen, sagte er und bedauerte, dass ausländische Gewalttäter nicht abgeschoben werden. Der SPÖ-Antrag wurde schließlich abgelehnt.

Seitens der SPÖ wurde in der Debatte artikuliert, was nicht im Budget enthalten sei. So drängte die Wiener Bundesrätin Korinna Schumann auf eine Teuerungsbremse angesichts der steigenden Inflationsraten sowie auf eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Ihr fehlen auch die nötigen Vorkehrungen für die Pflegereform und den stärkeren Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen. Ihr zufolge muss auch der Klimawandel sozial abgefedert werden. Den Klimabonus bezeichnete sie als unzureichend und kritisierte in diesem Zusammenhang auch scharf die Entscheidung der Umwelt- und Verkehrsministerin, den Lobautunnel nicht bauen zu lassen. Auch zeigte sie kein Verständnis für die Kürzung der Mittel für den Insolvenzentgeltfonds und sprach von einer Maßnahme gegen die ArbeitnehmerInnen.

Zu diesem Schluss kam auch ihre Fraktionskollegin Andrea Kahofer (SPÖ/N). Im kommenden Budget würden weder Bewältigung aktueller Herausforderungen noch Visionen für die Zukunft abgebildet, sagte sie. Härtefallfonds und Familienhärtefonds seien so wie der Familienbonus nicht treffsicher, das Geld werde eher an die Großkonzerne vergeben. Die Umsetzung des Lockdowns führe zu einer großen Verunsicherung vor allem bei den kleineren und mittleren Betrieben, kritisierte sie die Regierungspolitik zur Pandemiebekämpfung. Sie legte zudem einen Entschließungsantrag zur dauerhaften Finanzierung des VKI vor. Auch dieser Antrag blieb in der Minderheit. Elisabeth Kittl (Grüne/W) versicherte, nach der derzeitigen Evaluierung werde die Regierung eine Basis für eine langfristige Finanzierung des VKI schaffen.

Auch Johannes Hübner (FPÖ/W) fand keine positiven Worte zur Pandemiebekämpfung. Die Maßnahmen der Regierung bezeichnete er als unsinnig, die Lockdowns helfen seiner Meinung nach nichts. Ebenso vermisst er Schritte zur Abfederung der Inflation, wobei er bemerkte, dass hier vor allem die EZB tätig werden müsste. Nach Einführung des Euro seien die Reallöhne des unteren Drittels um rund 30% gesunken, rechnete er vor und brachte dies vor allem mit dem offenen Arbeitsmarkt innerhalb der EU in Zusammenhang.

Der Kritik konnte sich weder Elisabeth Wolff (ÖVP/W) noch Elisabeth Kittl (Grüne/W) anschließen. Sie begrüßten vor allem die Umsetzung des Gewaltschutzpakets und die Anhebung der Umweltförderung.

Es gebe bereits jetzt eine Reihe von Maßnahmen zur Beratung und Gewaltprävention, die Mittel würden auf 18,4 Mio. € aufgestockt, das sei eine Steigerung von 25%. Seit 2020 seien die Mittel insgesamt um 81% angehoben worden. Kittl hob insbesondere die gute Zusammenarbeit zwischen dem Justiz-, dem Innen-, dem Frauen- und dem Sozialressort hervor und begrüßte die Möglichkeit für RichterInnen, ein Präventionstraining vorschreiben zu können. Bei Nichtbefolgung seien Strafen bis zu 5.00 € vorgesehen, betonte sie. Wolff unterstützte zudem die Verlängerung der Kurzarbeit. Diese sei ein Erfolgsmodell, sagte sie, es helfe, die negativen Folgen der Pandemie zu verringern und die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.

Sowohl Wolff als auch Kittl begrüßten die ökosoziale Steuerreform, insbesondere aber die CO2-Bepreisung, den Klimabonus und das Klimaticket. Die Erhöhung der Umweltförderung werde zur Dekarbonisierung beitragen und auch helfen, auf umweltfreundliche Heizsysteme umzustellen, meinten sie. Kittl zeigte sich auch überzeugt davon, dass man damit positive volkswirtschaftliche Effekte erzielen werde. Es sei wichtig, sowohl den Klimaschutz als auch die Wirtschaft gemeinsam im Auge zu behalten.

Kritische Stimmen zu Bundesagentur COFAG

Keinen Einspruch gab es auch gegen das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz und das ABBAG-Gesetz. Darin geht es um die vollständige Übertragung von Forderungen nach COVID-19-Wirtschaftshilfen an die zuständige Bundesagentur COFAG.

Das Votum fiel ebenfalls mehrheitlich aus. Dazu nahm der Wiener NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky ausführlich Stellung. Er begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit dem Vorwurf der Intransparenz und mangelnden parlamentarischen Kontrolle. Er erinnerte daran, dass die NEOS von Anfang an gegen die Parallelstruktur, die durch die COFAG entstanden ist, gewesen seien und einen eigenen Ausschuss im Nationalrat zur begleitenden parlamentarischen Kontrolle der Abwicklung der Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen zur Milderung der negativen Folgen der Pandemie durch COFAG und Wirtschaftskammer eingetreten seien. Arlamovsky kritisierte in diesem Zusammenhang auch scharf die Intransparenz, die mangelnde Rechtssicherheit und den nicht vorhandenen Rechtsanspruch. Dabei stellte er keineswegs die Sinnhaftigkeit einer einheitlichen Handhabung der Abwicklung von Hilfsmaßnahmen in Abrede, meinte aber, dass dies auch in der bestehenden Struktur möglich gewesen wäre. Seiner Einschätzung schloss sich auch Andrea Kahofer (SPÖ/N) an.

IST-Austria: Bund und Land Niederösterreich vereinbaren neue Kostenaufteilung

Einhellig begrüßt wurde vom Bundesrat die neue Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich im Hinblick auf die Finanzierung des Institute of Science and Technology Austria (IST-Austria). An sich wäre der geltende Vertrag noch bis zum Jahre 2026 gelaufen. Die neue Vereinbarung, sieht nunmehr ein “System der anteiligen Gesamtkosten” vor. Damit will man dem Entfall bestimmter Kostenarten, wie etwa Errichtungskosten, Rechnung tragen, heißt es in den Erläuterungen. Vorgesehen ist auch, dass ein Kontrollausschuss der beiden Erhalter eingerichtet wird. Ferner wird der im Qualitätssicherungsverfahren für das IST-Austria vorgesehene Evaluierungszeitraum von bisher vier auf sieben Jahre verlängert.

Zugang zu Statistik- und Registerdaten soll Forschungsstandort fördern

Mit Mehrheit gab die Länderkammer grünes Licht zur Novellierung des Bundesstatistikgesetzes und des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG). Damit soll den Forschungseinrichtungen erlaubt werden, per Fernzugriff für die Durchführung statistischer Analysen mit wissenschaftlicher Fragestellung einen Zugang zu statistischen Einzeldaten der Bundesanstalt Statistik Österreich zu erhalten. Die Bundesanstalt wird beauftragt, dazu eine technische Plattform “Austrian Micro Data Center” zu errichten. Die Unabhängigkeit der fachlichen Leitung der Statistik Österreich soll durch die Novelle gestärkt werden. Die Novelle des FOG normiert auch den Zugang zu Daten der Verwaltungsregister.

Einheitliche Regelungen im Pfandbriefgesetz, Erleichterungen bei grenzüberschreitendem Vertrieb von Investmentfonds

Durch die Novelle zum Pfandbriefgesetz sollen die in unterschiedlichen Bundesgesetzen enthaltenen Regelungen zur Emission von gedeckten Schuldverschreibungen (Pfandbriefe und fundierte Bankschuldverschreibungen) bereinigt werden. Außerdem wird auf neue EU-Regelungen in diesem Bereich reagiert. Geregelt wird etwa, dass alle Kreditinstitute eine Berechtigung zur Emission gedeckter Schuldverschreibungen erlangen können. Die zulässigen anerkennungsfähigen Deckungswerte sollen einheitlich geregelt und damit Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Zur Minderung des produktspezifischen Liquiditätsrisikos ist ein verpflichtender Liquiditätspuffer für den Deckungsstock vorgesehen. Auch dagegen erhob die Länderkammer mit Mehrheit keinen Einwand.

Ebenso passierten neue Regeln für Investmentfonds den Bundesrat mit Stimmenmehrheit. Sie sollen durch Anpassungen an das EU-Recht regulatorische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb verringern. Zu diesem Zweck werden, wie es in den Erläuterungen heißt, unnötig komplexe und aufwendige Anforderungen beseitigt. Der Anlegerschutz soll jedoch nicht vernachlässigt werden, wird dabei unterstrichen.

NoVA-Erhöhung erst ab Mai 2022

Der Bundesrat sprach sich auch mehrheitlich für die Verschiebung der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) aus. Wegen Lieferengpässen soll die beschlossene Anhebung erst im Mai 2022 erfolgen, statt wie bisher geplant im November 2021. Der Kaufvertrag muss jedoch unverändert vor dem 1.6.2021 abgeschlossen worden sein.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt von Michael Bernard (FPÖ/N) vorgelegten Entschließungsanträge erhielten jedoch keine ausreichende Unterstützung. So unterstrichen die Freiheitlichen ihr absolutes Nein zu einer etwaigen flächendeckenden Einführung der LKW-Maut. Sie befürchten dadurch eine weitere Belastung der österreichischen Bevölkerung. Zudem trat die FPÖ für eine Anhebung des amtlichen Kilometergeldes ein. Konkret fordert sie, das seit Juli 2008 geltende amtliche Kilometergeld für PKW in Höhe von 0,42 € auf 0,52 € anzuheben, ferner sicherzustellten, dass das Pendlerpauschale auch weiterhin im bisherigen Umfang (steuerlich) geltend gemacht werden kann und die geplante Ökologisierung des Pendlerpauschales zu keinen sozialen Härtefällen und zu keiner finanziellen Schlechterstellung der Pendlerinnen und Pendler führt.

Anpassungen in Steuerabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Republik Korea

Ausdrücklich einhellige Zustimmung gab es in der Länderkammer auch zu den Anpassungen in Steuerabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Republik Korea. Das Zustimmungsrecht kam deshalb zum Tragen, da die Anpassungen auch den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen.

Die Änderungen sind notwendig, um aktuellen OECD-Kriterien zu entsprechen. Bei der Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Korea geht es vor allem um die Umsetzung der OECD-Standards betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch die Vermeidung des Abkommensmissbrauchs und der Umgehung des Betriebsstättenstatus sowie um die Verbesserung der Streitbeilegung. Zudem sollen steuerliche Transparenz und Informationsaustausch durch die Leistung von Amtshilfe gefördert werden. Auch bei der Vollstreckung von Steuern soll es zu Amtshilfe-Bestimmungen nach dem OECD-Standard kommen.

Da auch das gegenwärtige Steuerabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten derzeit nicht den oben genannten OECD-Standards entspricht, kommt es zu einer Teilrevision des Abkommens in der Form eines Abänderungsprotokolls. Zudem sollen durch eine Änderung des Artikels zur Dividendenbesteuerung die Anforderungen des Rechnungshofs erfüllt werden.

Länderkammer stimmt weiteren Corona-Maßnahmen zu

Für die Verlängerung der Zuschüsse für betriebliche Corona-Testungen bis Jahresende sowie den geplanten Versand von Briefen zur Corona-Impfung an ungeimpfte Personen gab es in der Länderkammer Stimmenmehrheit.Damit wird der Dachverband der Sozialversicherungsträger beauftragt, Versicherte, die bis 1. November 2021 noch keine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben, in einem Schreiben über ihr erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, zu informieren und ihnen gleichzeitig die Möglichkeiten aufzuzeigen, sich kostenlos gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Ausgenommen von dieser Bestimmung werden Kinder unter 12 Jahren.

Niedrige Pensionen werden ab 2022 erhöht

Stimmenmehrheit herrschte in der Länderkammer bei der Erhöhung niedriger Pensionen ab 2022 um bis zu 3%, Klarstellungen beim Regelpensionsalter von NotarInnen wurden einhellig gebilligt.Konkret gibt es für Pensionen unter 1.000 € im Monat eine Erhöhung von 3%. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Die Untergrenze für Pensionen wird 2022 also bei 1.030 € im Monat liegen. Pensionen von monatlich zwischen 1.000 und 1.300 € werden zwischen 3% und 1,8% mehr erhalten, wobei der Betrag linear absinkt, je höher die Pension ist. Wer mehr als 1.300 € Pension im Monat bezieht, wird künftig um 1,8% mehr erhalten.

Plastikpfand auf Einwegflaschen und Dosen kommt

Mit der vom Bundesrat mehrheitlich gebilligten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes trifft die Regierung Maßnahmen für mehr Abfallvermeidung, -trennung und -recycling. Das Vorhaben umfasst unter anderem eine Quote für Mehrwegverpackungen, einen Pfand auf Einwegflaschen und -dosen, ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, ein Importverbot bestimmter Abfälle zur Deponierung, verstärkte Abfalltransporte auf der Schiene und weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

Die ebenfalls mehrheitlich angenommenen Verschärfungen

im Waffen-, Vereins- und Sprengstoffmittelgesetz

sind Teil eines Maßnahmenpakets der Regierung nach dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020. Laut Regierungsvorlage sind bestimmte Personengruppen, insbesondere wegen eines Terrordelikts Verurteilte, vom Zugang zu Schusswaffen auszuschließen. Zudem sollen AnwärterInnen auf eine Waffenbesitzkarte hinsichtlich staatsschutzpolizeilicher Vormerkungen überprüft werden. Im Bereich des Vereinsgesetzes soll die Vereinsbehörde verpflichtet werden, im Falle der Ausübung eines Kultus von Vereinen deren Statuten an das Bundeskanzleramt (Kultusamt) zu übermitteln. Um terroristische Sprengstoffattentate zu erschweren, soll zudem das Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.

Die gesetzlichen Anpassungen in Bezug auf die EU-Informationssysteme in Sachen Grenzmanagement erhielten wie die Vorarbeiten zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts einhellige Zustimmung. Mit dem entsprechenden Protokoll soll nun der Teil des multilateralen Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) der Europäischen Union vorläufig in Kraft gesetzt werden, auf dessen Basis die umfangreichen Vorarbeiten zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) beginnen können. Mit der Errichtung des Einheitspatents (Patent mit einheitlicher Wirkung) und dem EPG will Brüssel einem langjährigen Wunsch der europäischen Wirtschaft Rechnung tragen und den Zugang zum europäischen Patentsystem einfacher, kostengünstiger und rechtssicherer gestalten.

Die Länderkammer billigte zudem das Vorhaben, die Bestimmungen über Geldwäsche und Cyberkriminalität an EU-Recht anzupassen mehrheitlich sowie eine obsolet gewordene Erklärung Österreichs zu einem Europaratsabkommen betreffend Geldwäsche zu widerrufen einstimmig. (Schluss) jan/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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