Köstinger: Beantragungsstart für Härtefallfonds und Ausfallsbonus

Köstinger: Beantragungsstart für Härtefallfonds und Ausfallsbonus

Bewährte Wirtschaftshilfen können ab 17.1.2022 beantragt werden – 130 Mio. Euro wurden aus Härtefallfonds bereits ausgezahlt

Wien (OTS) – “Die Coronakrise bedeutet nicht nur für unsere Tourismusbranche enorme Umsatzeinbußen, sondern auch für zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe – etwa Zulieferer für Hotels, Gastronomie oder Schulen. Auch Vermieter von Privatzimmern oder Ferienwohnungen sind stark betroffen. Darum haben wir den Härtefallfonds und den Ausfallsbonus verlängert. Ab 17. Jänner 2022 können diese bewährten Wirtschaftshilfen beantragt werden”, betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger anlässlich des Antragsstarts. Anträge und Abwicklung erfolgen über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter [www.eama.at] (http://www.eama.at).

Antragsberechtigt für die vierte Auszahlungsphase des Härtefallfonds sind u.a. Wein- und Buschenschanken wie auch landwirtschaftliche Betriebe, die Zimmer vermieten (etwa Urlaub am Bauernhof) oder Zulieferer sind. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum. “Der Härtefallfonds hat sich als Auffangnetz seit Krisenbeginn bewährt. Gerade für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter haben wir damit eine gute Lösung gefunden, um Betriebe zu unterstützen. Insgesamt wurden dank der COVID-19-Hilfen bereits über 130 Mio. Euro an die Branchen ausgezahlt”, so Köstinger.

“Letztes Jahr haben wir mit dem Ausfallsbonus eine weitere Unterstützung umgesetzt, die für tausende Betriebe überlebenswichtig ist – vor allem für Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen”, führt Köstinger weiter aus. Antragsvoraussetzung ist u.a., dass der Sitz der Betriebsstätte in Österreich liegt.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
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