AK: Neue Corona-Testverordnung verabsäumt den Schutz von Risikopersonen!

AK: Neue Corona-Testverordnung verabsäumt den Schutz von Risikopersonen!

Lebensgefährten, Eltern oder Kinder von Risikopersonen brauchen mehr kostenlose Tests

Wien (OTS) – „Auf den weiterhin notwendigen Schutz von Risikopersonen wurde mit der neuen Testverordnung vergessen“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. „Es ist gut und begrüßenswert, dass die Bundesregierung den kostenlosen Test weiter finanzieren wird, wenn ich die Oma im Alten-, Pflegeheim oder Krankenhaus besuche. Aber wenn ich die Oma, die einer Risikogruppe angehört, in ihrer Wohnung besuche oder gar bei mir zu Hause betreue, kann sie doch nicht weniger schützenswert sein!“

Für Ehegatten, Lebensgefährten oder Kinder von Risikopersonen entstehen ab jetzt hohe Kosten durch die Testungen. Auch Eltern von Kindern, die womöglich nicht geimpft sind und auf Grund von Vorerkrankungen vom Kindergartenbesuch befreit sind und zu Hause betreut werden, müssen tief in die Tasche greifen, um ihren Infektionsstatus laufend überprüfen zu können. 5 PCR-Tests und 5 Antigen-Tests reichen hierfür keineswegs aus.
Der Ausnahmetatbestand für mehr Tests ist vom Gesundheitsminister zu eng gefasst und schafft eine enorme Schieflage für Personen, die auf das regelmäßige Testen angewiesen sind, um die Gesundheit ihrer nahen Angehörigen bestmöglich zu schützen.

Zudem fehlen Regelungen, ob und wie oft Menschen getestet werden sollen, die einer Ansteckung durch z.B. viel Kundenkontakt besonders ausgesetzt sind, fehlen. Die Menschen, die in den systemrelevanten Berufen jetzt zwei Jahre lang die Stellung gehalten haben, haben sich mehr Rechtssicherheit verdient. Einige Arbeitgeber haben bereits begonnen, Druck auf ihre Beschäftigten aufzubauen, ihre kostenlosen Tests für den Arbeitsplatz zu verwenden. Hier wird der Konflikt komplett auf die Schultern der ArbeitnehmerInnen verlagert.

AK Präsidentin Renate Anderl: „Es ist zwar nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung die enormen Testkosten der vergangenen zwei Jahre zum Anlass nimmt, um Änderungen vorzunehmen. Allerdings darf das auf keinen Fall bei den Schwächsten ansetzen, die seit zwei Jahren dem Risiko einer Erkrankung ganz besonders ausgeliefert sind.“

Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
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