SPÖ-Yildirim: „Gleichbehandlungsanwaltschaft soll Klagsrecht bekommen“

SPÖ-Yildirim: „Gleichbehandlungsanwaltschaft soll Klagsrecht bekommen“

SPÖ-Justizsprecherin bringt Antrag zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes im Nationalrat ein

Wien (OTS/SK) – „Die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann aktuell von Diskriminierung Betroffene nur im Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission begleiten. Vor Gericht ist dies nicht möglich. Das wollen wir ändern und so den Schutz vor Diskriminierung voranbringen. Uns ist es ein Anliegen, dass die langjährige Expertise der GAW direkt in Gerichtsverfahren einfließen kann“, schildert SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim. Einen entsprechenden Antrag hat sie nun im Nationalrat eingebracht. Damit wird eine langjährige Forderung der GAW unterstützt. ****

Ziel ist es, die Mitwirkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft in gerichtlichen Verfahren sicherzustellen, um die Betroffenen effektiv bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen zu können.

„Es könnten dadurch Personen bei gerichtlichen Rechts- und Anspruchsdurchsetzungen unterstützt werden und anhand von Musterverfahren dem Gleichbehandlungsgesetz mehr Wirksamkeit verliehen sowie ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Judikatur gleistet werden. Durch etwaige Verbandsklagen könnte die Unterlassung bzw. Beseitigung diskriminierender Regelungen erreicht werden. Muster- und Verbandsklagen – statt einer Flut von Einzelklagen – können dabei helfen, Gerichte zu entlasten“, erläutert Yildirim.

Ein Klagsrecht für die Behindertenanwaltschaft wurde 2017 einstimmig im Nationalrat beschlossen. „In diesem Sinne hoffe ich auch auf breite Unterstützung für ein Klagsrecht der Gleichbehandlungsanwaltschaft“, so Yildirim.

Den Antrag finden Sie hier: https://tinyurl.com/bdzbzvwh

(Schluss) lp

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