Glyphosat-Bewertung der ECHA: Leugnung der Wissenschaft und Missachtung von EU-Recht

Glyphosat-Bewertung der ECHA: Leugnung der Wissenschaft und Missachtung von EU-Recht

Prominente Krebsforscher heute zu Glyphosat im Europaparlament

Wien, Brüssel (OTS) – Glyphosat ist das weltweit am häufigsten in der Landwirtschaft eingesetzte Pestizid. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat gestern Nachmittag [bekanntgegeben]
(https://www.echa.europa.eu/-/glyphosate-no-change-proposed-to-hazard-classification), dass sie die bestehende Einstufung von Glyphosat beibehält: Giftig für Wasserlebewesen, aber (immer noch) keine Einstufung als krebserzeugend. Dies obwohl die Beweislage noch eindeutiger ist als 2015. Damals hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO (IARC) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000 kommentiert das ECHA-Urteil: „Es ist sehr bedenklich zu sehen, wie die Europäische Chemikalienagentur ihre wissenschaftliche Fehlleistung von 2017 wiederholt. Um Glyphosat nicht als krebserregend einzustufen, muss man signifikante Tumorbefunde in fünf Mäuse- und ebenso vielen Ratten-Karzinogenitätsstudien ignorieren oder verwerfen. Das geht nur, wenn man gegen einschlägige Leitlinien verstößt und geltende EU-Verordnungen verletzt, was in mehrerer [Fachpublikationen]
(https://www.researchgate.net/publication/340680382_Achieving_a_High_
Level_of_Protection_from_Pesticides_in_Europe_Problems_with_the_Curre nt_Risk_Assessment_Procedure_and_Solutions) gezeigt wurde.“

Glyphosat-Risikobewertung im Detail

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA stufte Glyphosat [am 30.05.22]
(https://www.echa.europa.eu/-/glyphosate-no-change-proposed-to-hazard-classification) erneut als Stoff ein, der schwere Augenschäden verursacht (Eye Damage 1; H318) und giftig für Wasserorganismen mit lang anhaltenden Auswirkungen (Aquatic Chronic 2; H411) ist. Die ECHA wies jedoch erneut die vorhandenen eindeutigen Beweise für die Einstufung von Glyphosat als „vermutlich krebserregend für den Menschen“ (Kategorie 1B gemäß der CLP-Verordnung der EU) zurück. Während die IARC das Herbizid im Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft hatte (was der EU-Einstufung „vermutlich krebserregend für den Menschen“ entspricht), zog die ECHA nicht einmal eine Einstufung in Kategorie 2 („möglicherweise krebserregend für den Menschen“) in Betracht.

Darüber hinaus musste die ECHA auch Hinweise aus einer Vielzahl älterer und neuerer peer-reviewter Publikationen verwerfen oder ignorieren. Dazu gehören insbesondere Laborstudien, die den krebserregenden Mechanismus von Glyphosat beschreiben, sowie epidemiologische Studien, die über ein erhöhtes Risiko von DNA-Schäden und Krebs bei Menschen berichten, die Glyphosat ausgesetzt waren.

Einmal mehr zog es die ECHA vor, auf die Studien und Argumente der Industrie zu vertrauen. Dies obwohl eine [kürzlich durchgeführte Überprüfung]
(https://www.global2000.at/presse/fehlerhafte-studien-k%C3%B6nnten-gl
yphosat-zur-wiederzulassung-verhelfen) von Industriestudien durch Wissenschaftler des Wiener Krebsforschungsinstituts zu dem Ergebnis kam, dass nur zwei von 35 überprüften Industriestudien über DNA-Schäden als „zuverlässig“ angesehen werden können, 15 weitere als nur „teilweise zuverlässig“ und 18 als „nicht zuverlässig“, aufgrund substanzieller Abweichungen von den geltenden Testrichtlinien.

Heute: Wissenschaftler:innen im Europaparlament

Prof. Siegfried Knasmüller, jener Wiener Toxikologe und Krebsforscher, der diese Studien durchgeführt hatte, wird heute Nachmittag um 16 Uhr bei [Veranstaltung des Europaparlaments]
(https://s3.amazonaws.com/s3.sumofus.org/images/Webinar_Invite_-_PEST
.pdf) (Anmeldung erforderlich) für Fragen von Journalist:innen und Politiker:innen zur Verfügung stehen. Weitere prominente Teilnehmer:innen sind der ehemalige Direktor des IARC Monographienprogramms, Kurt Straif, der ehemalige IARC-Berater und Associate Direktor des US National Toxicology Program, Christopher J. Portier und die niederländische Agrarwissenschaftlerin, Prof. Violette Geissen.

EFSA jetzt am Zug

Zu Glyphosat ist das letzte Wort jedenfalls noch nicht gesprochen. Als nächstes ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am Zug. Diese hatte erst [vor wenigen Tagen überraschend bekannt gegeben]
(https://www.global2000.at/presse/global-2000-kritisiert-freibrief-fu
er-glyphosat-durch-inkompetenz), dass sie den Zeitplan für die Glyphosatbewertung nicht einhalten kann und ein weiteres Jahr bis Juli 2023 benötigt, um die Vielzahl der im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingereichten Kommentare und Studien zu bewerten. „GLOBAL 2000 hofft, dass die EFSA, dieses ‚zusätzliche Jahr‘ dazu nutzt, um eine gründliche Bewertung aller relevanten Studien nach guter wissenschaftlicher Praxis und im Einklang mit den geltenden Leitlinien vorzunehmen“, wirft Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker von GLOBAL 2000 einen Blick auf die nächsten Monate.

Mag.a Selina Englmayer, GLOBAL 2000 Pressesprecherin, +43 699 14 2000 26, selina.englmayer@global2000.at
Dr. Helmut Burtscher-Schaden, GLOBAL 2000 Umweltchemiker, +43 699 14 2000 34, helmut.burtscher@global2000.at

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