Sitzung des NÖ Landtages

Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) – Die folgenden zwei Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Josef Balber, VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Landesgesetz, mit dem das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, das NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz und das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert werden
• Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes (NÖ SPRG)

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, die Neos seien beim Strompreisrabatt immer „ein wenig skeptisch“ gewesen. Damals sei bereits im Raum gestanden, dass von Bundesseite auch etwas kommen würde. Das niederösterreichische Modell sei aber besser als das gesamtösterreichische Modell, weil auch ein Sparanreiz dabei sei. Nun gebe es das niederösterreichische und das bundesweite Stromdeckelmodell und beides zusammen würde ein schlechtes Bild abgeben, was den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld betreffe. Die Maßnahmen würden zudem über Schulden finanziert. Dazu brachte er einen Resolutionsantrag ein.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, beim SP-Antrag sei Klarheit gegeben. Daher würden die Grünen dem SP Antrag zustimmen.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) betonte, die FP werde die Änderungen beim Strompreisrabattgesetz unterstützen, weil der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert werde. Das sei aber „nur eine Bekämpfung der Symptome“. Das Seuchenvorsorgeabgabegesetz müsse ersatzlos gestrichen werden. In diesem Zusammenhang brachte er einen Antrag ein.

Abgeordneter Ing. Martin Huber (fraktionslos) hielt fest, das Seuchenvorsorgeabgabegesetz sei „die reinste Abzocke“ und müsse abgeschafft werden. Er sei erfreut darüber, dass die FP dieses Gesetz bekämpfe.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan–Mayr (SP) sagte, die SP sei immer auf der Seite der Menschen und für eine Entlastung in der aktuellen Situation. In diesem Zusammenhang brachte sie einen Resolutionsantrag ein. Das Festhalten an der CO2-Steuer werde die Preise weiter ansteigen lassen. Sie fordere daher die Aussetzung der CO2-Steuer. Sie brachte auch einen Antrag betreffend des NÖ Strompreisrabattgesetzes ein.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) sagte, die niederösterreichischen Bürgerinnen und Bürger und auch die Unternehmen in diesem Land seien von diesen Abgaben betroffen und daher gebe es durch diesen Beschluss auch eine entsprechende Entlastung für sie. Das Strompreisrabattgesetz sei „ein großer Wurf“, bis zum heutigen Tag gebe es rund 310.000 Anträge, und man habe noch Zeit, Anträge zu stellen. Hier gehe es nun darum, dass z. B. auch Neugeborene berücksichtigt würden.

Der Ausschussantrag „Antrag mit Gesetzesentwurf der Abg. Hinterholzer u. a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Seuchenvorsorgeabgabesetz, das NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz und das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 geändert werde“ wurde mit Zustimmung VP, SP, FP, Neos, Grüne angenommen.

Der Resolutionsantrag des Abg. Dorner betreffend Sofortige Abschaffung der Seuchenvorsorge blieb mit den Stimmen von FP, Neos und des fraktionslosen Abgeordneten in der Minderheit. Der Resolutionsantrag der Abg. Suchan-Mayr betreffend „Auf Bevölkerung und Unternehmen schauen – Aussetzen der CO²Steuer bis sich das Preisniveau stabilisiert hat!“ wurde mit den Stimmen von VP und SP angenommen.

Der Abänderungsantrag zum Antrag gemäß §34 LGO 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Strompreisrabattgesetzes (NÖ SPRG) der Abg. Mag. Suchan-Mayr wurde mit Stimmen von VP und Neos abgelehnt. Der Antrag des Ausschusses wurde mit Zustimmung von VP, SP, FP, Grüne und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Der Zusatzantrag des Abg. Mag. Hofer-Gruber wurde nicht zur Abstimmung zugelassen.

Abgeordneter René Lobner (VP) berichtete zu einer Vorlage betreffend 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau und Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) sagte zur 15-aVereinbarung betreffend des Hochwasserschutzes entlang der Donau, es sei wichtig und richtig, dass diese Hochwasserschutzmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden, vor allem zum Schutz der Bevölkerung, aber auch zum Schutz der Einsatzkräfte. Aber es gebe nicht nur Projekte entlang der Donau, sondern auch kleinere Projekte in den Regionen.

Abgeordnete Dr. Helga Krismer–Huber (Grüne) wies „zum wiederholten Male“ darauf hin, dass der beste Hochwasserschutz der Klimaschutz sei. Die vorliegenden Projekte seien schon länger bekannt, sie sei sehr froh, dass es nun zu diesen 13 Projekten gekommen sei. Sie hoffe, dass man noch mehr Kraft in die erneuerbaren Energien lege.

Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) hielt fest, beim Hochwasserschutz gebe es keine Parteifarben, es gehe darum, für Schutz zu sorgen. Bund, Länder und Gemeinden würden hier sehr konstruktiv an einem Strang ziehen. Das gebe den Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit, bei Hochwasserereignissen geschützt zu werden.

Abgeordneter Josef Edlinger (VP) erinnerte an das Hochwasser 2002 und die damit verbundenen Schäden in Milliardenhöhe. Eine große Welle der Hilfsbereitschaft sei damals durch das Land gegangen. Seit damals sei in der Prävention viel geschehen, in 300 Gemeinden seien 700 Projekte umgesetzt worden, rund 1,5 Milliarden seien in Niederösterreich investiert worden.

Der Antrag des Ausschusses wurde einstimmig angenommen.

(Forts.)

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