GRA-Vorsitzender Stürzenbecher (SPÖ): Der U-Kommissions-Antrag wird nun auf Zulässigkeit geprüft
GRA-Vorsitzender Stürzenbecher (SPÖ): Der U-Kommissions-Antrag wird nun auf Zulässigkeit geprüft
SPÖ lehnt Vorverurteilungen ab
„Der von ÖVP und FPÖ eingebrachte Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission ist nun auf Zulässigkeit der Fragestellungen rechtlich zu prüfen. Denn wir wollen, dass die Wiener Stadtverfassung auch in dieser Hinsicht beachtet wird“, erklärt der stellvertretende Klubvorsitzende und Vorsitzende des Gemeinderatsausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke, Kurt Stürzenbecher (SPÖ).
Sollte der eingebrachte Antrag zulässig sein, wird es in der nächstmöglichen Gemeinderatssitzung eine Debatte darüber geben. Sobald die drei Vorsitzenden (aus einem Pool von Richter:innen) per Los ermittelt wurden (und diese Bestellung auch annehmen), beginnt die Untersuchungskommission mit ihrer Arbeit. Sollten sich die Fraktionen nicht darüber einig sein, ob der Antrag teilweise zulässig bzw. unzulässig ist, dann müssen die drei gelosten Vorsitzenden der Untersuchungskommission ein Gutachten erstellen und erst danach wird der Antrag im Gemeinderat behandelt.
„Wir sehen der Untersuchungskommission gelassen entgegen und haben ein Interesse daran, dass diese rasch ihre Arbeit aufnehmen kann, aber auch daran, dass diese Arbeit seriös und unvoreingenommen erfolgt. Denn Vorverurteilungen von Politiker:innen bis hinauf zum Bürgermeister und Vorverurteilungen von Bediensteten der Stadt und der Stadtwerke, wie sie bereits geäußert werden, dienen der Sache nicht und lehnen wir ab“, so Stürzenbecher.
Stürzenbecher weist außerdem darauf hin, dass die Rechte der Opposition in einer Untersuchungskommission durch eine Reform im September 2021 erweitert wurden. Die Regierungskoalition hat gemeinsam mit den Grünen mehr Kontrollrechte, mehr Effizienz und Transparenz sowie eine Stärkung der Rechte von Minderheitsfraktionen beschlossen: Zeug:innenladungen und Beweisanträge sind nun ein Minderheitsrecht. Zeug:innen und Auskunftspersonen erhalten zudem Verfahrenshilfe und die Untersuchungskommission dauert jedenfalls 12 Monate – mit der Möglichkeit auf Verlängerung um drei Monate.
Mag.a Andrea Buday
SPÖ-Klub Rathaus
Leitung Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
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