Landesverwaltungsgericht Wien: Festnahme von Tierschützer, der Flyer verteilt, rechtswidrig
Landesverwaltungsgericht Wien: Festnahme von Tierschützer, der Flyer verteilt, rechtswidrig
Auch die Beschlagnahme der Flugblätter gegen den Schweine-Vollspaltenboden wurde für rechtswidrig erklärt, nicht aber die Identitätsfeststellung – Revision an den VwGH
§ 82 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Nutzung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken. Das Verteilen von Flugblättern ist deshalb bewilligungspflichtig. Das, so eine höchstgerichtliche Erkenntnis, betrifft jedoch nur kommerzielle Flugblätter, nicht aber Flugblätter mit einem aktuellen politischen Bezug. Dass der Schweine-Vollspaltenboden ein solcher ist, steht außer Frage. Dennoch nutzen Polizeibeamt:innen § 82 StVO im Tierschutz häufig, um an die Identitäten von Aktivist:innen zu kommen bzw. sie durch Einschüchterung vom Flugblattverteilen abzuhalten. Selbiges geschah auch am 2. März 2022 vor dem Landwirtschaftsministerium in Wien. Zwei Tierschützer:innen verteilten friedlich Flugblätter, ohne auch nur im Entferntesten den Fließverkehr zu behindern oder die Ordnung zu stören. Dennoch sah sich ein Polizeibeamter veranlasst, den beiden die Flugblätter wegzunehmen, sie zu durchsuchen, letztlich festzunehmen und unter Zwang auf die Polizeiinspektion zu bringen. Dort wurde die Identität dadurch festgestellt, dass zumindest einer der Tierschützer amtsbekannt war.
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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