Mehr Kassenhebammen für die Wochenbettbetreuung soll der neue Gesamtvertrag zwischen Hebammengremium und Dachverband bringen

Mehr Kassenhebammen für die Wochenbettbetreuung soll der neue Gesamtvertrag zwischen Hebammengremium und Dachverband bringen

Höhere Kassentarife, Teilzeitverträge und Fokus auf Nachsorge – Hebammengremium und Dachverband einigen sich auf neuen Gesamtvertrag ab 1.1.2023.

„Wir brauchen mehr Hebammen, die mit Kassenvertrag arbeiten. Darin sind wir uns mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger einig, und ich bin überzeugt davon, dass wir diesem Ziel mit dem neuen Gesamtvertrag ein gutes Stück näher gekommen sind“, freut sich Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums über die Einigung mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger zum neuen Gesamtvertrag.

Höhere Kassentarife, zeitgemäße Teilzeitlösungen und der Fokus auf Nachsorge sind die Eckpunkte der neuen Hebammen Kassenverträge, die damit ein schönes Stück attraktiver werden als bisher.

Feichtlbauer: „Die neuen Kassentarife führen die Entlohnung von frei praktizierenden Hebammen an die Hebammen-Gehälter im Krankenhaus heran. Außerdem gibt es nun auch zeitgemäße Teilzeitlösungen für Kassenhebammen, so dass mehr Kolleginnen die Möglichkeit haben, mit Kassenvertrag zu arbeiten.“

Besonderen Wert legt der neue Gesamtvertrag auf die Nachsorge. Der Tarif für Hausbesuche der Hebamme im Wochenbett wird deutlich angehoben, stufenweise bis auf 70 Euro ab 1.1.2025. Darin sehen die Hebammenvertreterinnen eine gute Nachricht nicht nur für den eigenen Berufsstand, sondern für alle Familien, die eine fachliche Betreuung in dieser sensiblen Zeit brauchen.

„Hebammen-Betreuung im Wochenbett ist eine Leistung der Sozialversicherung in Österreich, auf die die Frauen Anspruch haben. Und damit alle Frauen, die das möchten, eine Hebamme für die Betreuung im Wochenbett finden können, braucht es mehr Kassenstellen, in einigen Bundesländern sogar deutlich mehr Kassenstellen. Und das werden wir mit dem neuen Gesamtvertrag erreichen“, sagt Gerlinde Feichtlbauer.

Frauen in Österreich können Hebammen-Hilfe jederzeit selbstständig in Anspruch nehmen, ohne ärztliche Zuweisung bzw. Überweisung. 

Am 1.1.2023 tritt der neue Gesamtvertrag zwischen dem ÖHG und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger in Kraft.

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN KURZ ZUSAMMENGEFASST:

Alle Kassentarife für Hebammen werden angehoben, besonders deutlich fällt die Erhöhung des Kassentarifs für Hausbesuche aus.

Aktuell bekommen Kassenhebammen 50 Euro pro Hausbesuch. Das wird stufenweise bis zum Jahr 2025 auf 70 Euro pro Hausbesuch angehoben.

Die Kassenhebamme bekommt für einen Hausbesuch im Wochenbett:
– bisher 50 Euro

Österreichisches Hebammengremium
Elli Schlintl
PR-Beauftragte
+43 699 15050700
elli.schlintl@hebammen.at

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