Der VfGH verliert mit seinen Entscheidungen Vertrauen und Akzeptanz

Der VfGH verliert mit seinen Entscheidungen Vertrauen und Akzeptanz

„Ein Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.“

4 Wahlanfechtungen (W I 6/2022, W I 9/2022, W I 10/2022, W I 11/2022) zur Bundespräsidentenwahl 2022 sprechen eine deutliche Sprache, die der parteipolitisch besetzte Verfassungs- gerichtshof allesamt zurückwies. Der VfGH hat jedenfalls keine Legitimation durch das Volk, da seine Mitglieder ja noch nie durch das Volk gewählt wurden. Die „Legitimation“ der VfGH-Richter ergibt sich lediglich aus der Angelobung durch den Bundespräsidenten.
Besonders skurril ist es, wenn von den 14 Verfassungsrichtern nur 6 Richter – also nicht einmal die Hälfte – eine Entscheidung hinter verschlossenen Türen treffen. Und dann stimmte in den Wahlanfechtungsverfahren zur Bundespräsidentenwahl 2022 auch noch die VfGH-Richterin Dr. Verena Madner (GRÜNE) – mit, ohne ihre eigene Befangenheit zum Wahlwerber Van der Bellen (GRÜNE) zu erkennen.

Mag. Robert Marschall, E-mail: info@echte-demokratie.at

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