Neue Regelung von Persönlicher Assistenz in drei Bundesländern

Neue Regelung von Persönlicher Assistenz in drei Bundesländern

Persönliche Assistenz wird in Salzburg, Tirol und Vorarlberg einheitlich geregelt. Andere Bundesländer sollten bald nachziehen!

Sozialminister Johannes Rauch präsentierte in der heutigen Pressekonferenz ein Pilotprojekt das in weiterer Folge zur bundesweit einheitlichen Regelung von Persönlicher Assistenz führen soll.

„Dass nun Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit einer einheitlichen Regelung für Persönliche Assistenz vorangehen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung bundesweiter einheitlicher Persönlicher Assistenz“, erklärt Roswitha Schachinger, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft. Auch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich geregelt. Dies hat sich bereits seit 2004 bewährt.

„Nun ist es wichtig, dass möglichst viele weitere Bundesländer in dieses System einsteigen. So kommen wir einer bundesweiten Regelung und einem selbstbestimmten Leben für Menschen mit Behinderungen in ganz Österreich immer näher“, schließt Roswitha Schachinger.

Die Persönliche Assistenz wird in diesen drei Bundesländern zukünftig Menschen unabhängig von der Art der Behinderung offenstehen. Außerdem ist sozialrechtlich abgesichertes Arbeitsverhältnis in Form von Angestelltenverhältnissen vorgesehen.

WAG Assistenzgenossenschaft
Mag.a Michaela Mallinger
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