Kulturausschuss spricht sich für neue Filmförderung zur Stärkung des Filmstandorts Österreich aus

Kulturausschuss spricht sich für neue Filmförderung zur Stärkung des Filmstandorts Österreich aus

Kulturausschuss bringt Filmstandortgesetz 2023 auf den Weg

Mit einer Novelle des Filmstandortgesetz sollen bisherige Förderlücken geschlossen und Österreich als Filmstandort auch für große internationale Produktionen gestärkt werden. Der Kulturausschuss sprach sich heute mehrheitlich für das “Filmstandortgesetz 2023” aus. Die Ausweitung der Förderungsmaßnahmen unter dem Titel “FISA+ – Filmstandort Austria” sollen das Kernstück der Neuerungen bilden. Keine Zustimmung erteilte die FPÖ, da eine Förderberechtigung für Drittstaatsangehörige vorgesehen ist.

BREITE MEHRHEIT FÜR FILMSTANDORTGESETZ 2023

Die Novellierung der Filmförderung (1790 d.B.) bringt eine Neufassung des Filmstandortgesetzes. Das Förderprogramm “FISA+ – Filmstandort Austria” soll einige bisher bestehende Förderlücken schließen. Nach dem Auslaufen der Richtlinie zum Förderprogramm “Filmstandort Österreich” (FISA) mit Ende 2022 soll das erweitere Förderinstrumentarium “FISA+” auch Serien, TV-Filme und Streaming-Produktionen berücksichtigen und den aktuellen Entwicklungen auf dem audiovisuellen Sektor Rechnung tragen.

Die Standortförderung ÖFI+ soll künftig beim Österreichischen Filminstitut (ÖFI) angesiedelt sein, wovon Verbesserungen der Struktur der österreichischen Filmförderlandschaft und der Filmwirtschaft erwartet werden. Die Tatsache, dass die standortbezogene Filmförderung (FISA) bisher beim Wirtschaftsministerium angesiedelt war, führte dazu, dass österreichische Filmproduktionsunternehmen für die Herstellung von Kinofilmen bei zwei unterschiedlichen Bundesstellen um Förderung ansuchen mussten. Dies soll künftig zu einem One-Stop-Shop zusammengeführt werden. Die Zusammenführung der Förderschienen wird laut Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer eine Verkürzung und Vereinfachung der Antragsverfahren für die Fördernehmer:innen und eine raschere Förderabwicklung bringen. Zu den Zielen gehören ökologisch nachhaltige Filmproduktionen und Beiträge zur Chancengleichheit aller Geschlechter in der Filmbranche.

Im Gesetzentwurf ist zudem eine Novellierung des KommAustria-Gesetzes enthalten. Die vorgesehenen ergänzenden Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Vorhaben, die Fördermittel nach dem Filmstandortgesetz 2023 erhalten, auch nach den Bestimmungen des Fernsehfonds Austria gefördert werden können.

KUNST- UND KULTURSTAATSSEKRETÄRIN MAYER: ANREIZSYSTEM FÜR KLIMAVERTRÄGLICHE PRODUKTIONSSTANDARDS UND CHANCENGLEICHHEIT

Die Novelle schafft Mayer zufolge ein Anreizsystem für den Filmstandort Österreich und stellt Wettbewerbsgleichheit mit den Nachbarländern her. Das Förderprogramm ÖFI+ sehe einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 35 % der in Österreich anerkannten Herstellungskosten und Verleihvorkosten vor, davon 5 % für die Berücksichtigung klimaverträglicher Produktionsstandards, erklärte Mayer das Anreizmodell. Zudem würden Zuschüsse für Vorhaben geregelt, die maßgeblich zum Ziel der Chancengleichheit aller Geschlechter im Filmschaffen beitragen und eine erhöhte Wertschöpfung in Österreich aufweisen.

Das Filmpaket war laut Maria Großbauer (ÖVP) eine langjährige Forderung der Filmbranche und soll künftig Filmproduktionen nach Österreich holen. Im Vorfeld habe sie zahlreiche positive Rückmeldungen erhalten, so Großbauer.

SPÖ UND NEOS FÜR FILMSTANDORTGESETZ, KEINE ZUSTIMMUNG DER FPÖ

Zustimmung erhielt das Gesetz neben ÖVP und Grünen auch von der SPÖ und den NEOS. Gabriele Heinisch-Hosek wollte die Zeit bis zum Plenarbeschluss nutzen, um Details zu verbessern. Grundsätzlich sei es wichtig, den Filmstandort Österreich wettbewerbsfähiger zu machen. Wichtig empfand sie in diesem Zusammenhang die Vereinfachung bei den Anträgen. Kritik äußerten Katharina Kucharowits (SPÖ) und Julia Seidl (NEOS) aufgrund der noch nicht vorgelegten zugehörigen Richtlinie. Die NEOS stimmten ebenso für das Filmstandortgesetz, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu stärken. Ginge es nach den NEOS, so kämen Steuergutschriften anstelle von Förderungen zur Anwendung.

Die Förderberechtigung für Drittstaatsangehörige bestehe, wenn diese einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben, informierte Staatssekretärin Mayer die Abgeordneten. Aus diesem Grund verwehrte die FPÖ dem Gesetz die Zustimmung. FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt hinterfragte bei der Staatssekretärin den fünfprozentigen Zuschuss sowie den künftigen Verzicht auf einen Beirat. (Fortsetzung Kulturausschuss) gla

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