Abschnittsweise leichte Schneeverwehungen und Reifglättebildung

Abschnittsweise leichte Schneeverwehungen und Reifglättebildung

Lkw-Kettenpflicht auf fünf Straßenabschnitten

St. Pölten (OTS) – Die Fahrbahnen der Landesstraßen B und L präsentieren sich am heutigen Montag im gesamten Landesgebiet größtenteils trocken bis salznass. In den höheren Lagen im Wald-, Most- u. Industrieviertel muss mit gestreuten Schneefahrbahnen gerechnet werden. Im Raum Persenbeug, Blindenmarkt und Neunkirchen kommt es an exponierten Stellen zu Reifglättebildung. Die erforderlichen Räum- und Streueinsätze sind überall im Gange.

Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen besteht Kettenpflicht auf der L 5217 zwischen Morigraben und Kirchberg bis Lilienfeld und auf der B 21 über den Ochsattel. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen auf der L 175 von Trattenbach bis zur Landesgrenze, der L 72 am Mühlbacher Berg von der Kreuzung mit der L 8304 bis Steinbach sowie auf der L 5226 zwischen Plankenstein und Weißenbach Schneeketten anlegen. Im Raum Neulengbach, Tulln, Aspang, St. Pölten, Amstetten, Blindenmarkt, Korneuburg, Haag, St. Peter in der Au, Pöggstall und Schrems kommt es abschnittsweise zu leichten Schneeverwehungen. In Krems und Spitz gibt es stellenweise Bodennebel mit Sichtweiten zwischen 30 und 50 Metern. Die Temperaturen bewegten sich heute in der Früh von -11 Grad in Gaming bis +0 Grad, die in Gänserndorf und Gloggnitz gemessen wurden.

Nähere Informationen beim Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Straßendienst unter 02742/9005-60268 und E-Mail winterdienststelle@noel.gv.at.

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