Einladung: Pressegespräch mit Volksanwalt Walter Rosenkranz zum Sonderbericht „Terroranschlag“
Einladung: Pressegespräch mit Volksanwalt Walter Rosenkranz zum Sonderbericht „Terroranschlag“
Pressegespräch am 18.1. in der Volksanwaltschaft
Nach dem Terroranschlag am 2. November 2020 untersuchte auch die Volksanwaltschaft die Vorgänge im BVT bzw. in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DNS). Im Fokus des Prüfverfahrens stand die Frage, ob die Reaktionen der Sicherheitsbehörden auf die Information des versuchten Waffenkaufs durch den späteren Attentäter K.F. angemessen waren und ob etwa die Staatsanwaltschaft rechtzeitig eingebunden worden ist.
Ziel war nicht, für andere, parallel verlaufende Untersuchungen ein Präjudiz zu schaffen, sondern im Sinne des verfassungsmäßigen Auftrags der Volksanwaltschaft zu prüfen, ob ein Missstand in der Verwaltung dafür ursächlich war.
Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz wird daher im Pressegespräch alle Fragen zu den Ergebnissen des Sonderberichts beantworten.
Volksanwaltschaft
Mag. Christian Schmied
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz
+43 664 844 09 10
christian.schmied@volksanwaltschaft.gv.at
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