WKW-Pisecky: Empfehlung zur Anpassung der KIM-Verordnung ist noch nicht ausreichend
WKW-Pisecky: Empfehlung zur Anpassung der KIM-Verordnung ist noch nicht ausreichend
Fachgruppenobmann verlangt auch Anhebung der Schuldendienstquote auf 60 Prozent
Die jetzt präsentierten Vorschläge des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) zur Anpassung der Vergaberegeln für Immobilienkredite sind noch nicht ausreichend. Das stellt heute Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Wirtschaftstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, fest.
Über die beiden, vom FMSG vorgeschlagenen Maßnahmen zur Anpassung der sogenannten KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) hinaus, verlangt Pisecky folgende, weitere Maßnahme: das Anheben der Schuldendienstquote auf 60 Prozent, so wie in Deutschland, zumindest bei Fixzinsen mit einer Vereinbarung über die Hälfte der Laufzeit.
Weitere Unterstützungen, die insbesondere Jungfamilien und Ersterwerbern helfen würden, sich Wohnen im Eigentum leisten zu können, sind für den Fachgruppenobmann:
* Erlassen der Grunderwerbssteuer und der Grundbucheintragungsgebühr beim Ersterwerb von Wohnungseigentum,
* Streichen der Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen ins Grundbuch beim Ersterwerb von Wohnungseigentum.
Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Mag. Rudolf North MBA
Tel: 01/514 50 – 3762
Mail: rudolf.north@wkw.at
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