Verwaltungsgericht Wien ermöglicht Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag „Self-ID“

Verwaltungsgericht Wien ermöglicht Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag „Self-ID“

Antrag auf Änderung zu „divers“ ohne traumatisierende Untersuchungen, Gutachten oder anderer Unterlagen stattgegeben.

„Offenkundig geht es um eine selbstbestimmte Zuordnung, für die keine besonderen Beweisregeln gelten“ so steht es im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien. Die Kläger*in hatte auf Änderung des Eintrags zu „divers“ geklagt. Wie bereits bei der Klage zu „nicht-binär“ war die Diskriminierung beim Zugang zu den alternativen Geschlechtseinträgen Gegenstand der Verhandlung.

Genderklage: Pepper, info@genderklage.at, 067764458777
Venib: Diana Möslinger, venib@riseup.net

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